Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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Regierungsblatt 
Großherwgtum Sachsen. 
Nummer 25. Weimar. 30. Juni 1910. 
  
Juhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den türkischen Konsul in beipoig Edwin 
Kalischer, Selte 179. — Ministerialbekanntmachung, betr. Einreihung der normalspurigen Eisenbahn 
Buttstädt-Rastenberg unter die Nebenbahnen, Seite 179. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetz- 
blatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 180. 
Ministerialbekanntmachungen. 
[64] I. Dem zun türkischen Konsul in Leipzig ernannten Herrn Edwin Kalischer 
ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
Weimar, den 11. Juni 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Paulssen. 
[65] lI. Mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamts wird die Einreihung der 
normalspurigen Eisenbahn Buttstädt-Rastenberg unter die Nebenbahnen und die 
Anwendung der auf die Nebenbahnen bezüglichen Bestimmungen der Eisenbahn- 
Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 (Reichs-Gesetzblatt 1904 
S. 387) auf diese Eisenbahn hiermit genehmigt. 
Weimar, den 15. Juni 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
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