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Regierungsblatt
Großherwgtum Sachsen.
Nummer 25. Weimar. 30. Juni 1910.
Juhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den türkischen Konsul in beipoig Edwin
Kalischer, Selte 179. — Ministerialbekanntmachung, betr. Einreihung der normalspurigen Eisenbahn
Buttstädt-Rastenberg unter die Nebenbahnen, Seite 179. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetz-
blatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 180.
Ministerialbekanntmachungen.
[64] I. Dem zun türkischen Konsul in Leipzig ernannten Herrn Edwin Kalischer
ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
Weimar, den 11. Juni 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Außern.
Paulssen.
[65] lI. Mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamts wird die Einreihung der
normalspurigen Eisenbahn Buttstädt-Rastenberg unter die Nebenbahnen und die
Anwendung der auf die Nebenbahnen bezüglichen Bestimmungen der Eisenbahn-
Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 (Reichs-Gesetzblatt 1904
S. 387) auf diese Eisenbahn hiermit genehmigt.
Weimar, den 15. Juni 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
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