Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

179 
Regierungsblatt 
Großherwgtum Sachsen. 
Nummer 25. Weimar. 30. Juni 1910. 
  
Juhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. Erteilung des Exequatur an den türkischen Konsul in beipoig Edwin 
Kalischer, Selte 179. — Ministerialbekanntmachung, betr. Einreihung der normalspurigen Eisenbahn 
Buttstädt-Rastenberg unter die Nebenbahnen, Seite 179. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetz- 
blatt und dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 180. 
Ministerialbekanntmachungen. 
[64] I. Dem zun türkischen Konsul in Leipzig ernannten Herrn Edwin Kalischer 
ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden. 
Weimar, den 11. Juni 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Paulssen. 
[65] lI. Mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamts wird die Einreihung der 
normalspurigen Eisenbahn Buttstädt-Rastenberg unter die Nebenbahnen und die 
Anwendung der auf die Nebenbahnen bezüglichen Bestimmungen der Eisenbahn- 
Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 (Reichs-Gesetzblatt 1904 
S. 387) auf diese Eisenbahn hiermit genehmigt. 
Weimar, den 15. Juni 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
1910 33
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.