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An
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Auszug
aus dem von einer Kommission von Nahrungsmittel-Chemikern im Kaiserlichen
Gesundheitsamte 1901 vereinbarten „Entwurf von Gebührensätzen für Unter-
suchungen von Nahrungs= und Genumitteln“.
Gebührensätze
Fuach den
Art der Bestimmung Vorschlägen
der Kommission
4
8. Wein.
1. Bestimmung des spezifischen Gewichts 2,00
2. Bestimmung des Alkohols 4,00
33.Bestimmung des Extraktes
a) bei Weinen bis zu 4 g Extrakt in 100 cem des Weines 4,00
b) bei Weinen mit 4 und mehr Grammen Extrakt in 100 cem
a) durch Berechnung ....... 1,00
6) Sonderbestimmung 6,00
4. Bestimmung der Mineralstoffe. . 4,00
5. Bestimmung der Schwefelsäure in Rotweinen . 6,00
6.Bestimmung der freien Säuren (Gesamtsäure). 2,00
7. Bestimmung der flüchtigen Säuren 4,00
8. Bestimmung der nichtflüchtigen Säuren (Sonderbestimmung). 6,00
9. Bestimmung des Glycerins
a) in trockenem Wein 8,00
b) in Süßwein. 10,00
10. Bestimmung des Zuckers crochumaliufch;
a) des Invertzuckers . 4,00
b) des Reohrzuckers 10,00
11. Polarisation 3,00
12. Nachweis des unreinen Stärkezuckers durch Polarisation 12,00
13. Nachweis fremder Farbstoffe in Rotweinen. . 2,00—15,00
14.Bestimmung der Säure:
a) Bestimmung der Gesamtweinsteinsäure 4,00
b) Bestimmung der freien Weinsteinsäure. 600
c) Bestimmung des Weinsteins ... '
15. Bestimmung der Schwefelsäure in Weißweinen 6,00