Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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A. 
Vermögensanzeige 
kur Ergänzungssteruer 
für das Steuerjahr 
Ich habe vom 1. — 19 ab das nachstehend verzeichnele, im Groß- 
herzogtum ergänzungssteuerpflichtige Vermögen, einschließlich des nach § 8 des Erhänzungs- 
steuergesetzes vom 30. März 1910 zuzurechnenden Vermögens: Fe# 
M 
A. a) Grundstücke und Gebände ausschließlich solcher, die einem berg- — 
baulichen, einem Gandelsbetrieb oder einem Gewerbebetriebe ge- 
widmet sind 
Siehe hierzu die Beilage. 
  
  
(Das in Frage kommende b) Bergbaurechte und sonstige Abbaurechte an fremden Grund— 
Vermögen ist zu b, e und 8 « 
d näher zu bezeichnen.) stücken: 
c) Gewerbsmäßig betriebener Abbau von Bodenbestandteilen, 
die nicht Gegenstand eines Abbaurechts sind: 
c) Sonstige Grundvermögensrechte und Berechtigungen: 
B. a) 1. Dem Betriebe der Landwirtschaft im Großherzogtume 
dienendes Anlage= und Betriebskapital, nämlich: 
5à ten ½% Inventar ⅜ 
) umlaufendes Betriebskapital. ..... ,, 
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