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Hiervon sind abzuziehen:
(5 7 Abs. 1 und 2 des Gesetzes.)
a) Kapitalschulden, die auf dem oben bezeichneten Vermögen
haften oder damit in Verbindung stehen:
(Nähere Bezeichnung wie b) Kapitalwert zu leistender Apanagen, Leib= und anderer
zu C. e. oben.) Rentenbezüge usw., ebenfalls unter der bei a genannten Vor-
aussetzung:
Summe
Vermögen: M
Schulden: „
Mithin beträgt mein ergänzungösteuerpflichtiges Ver-
mögen im gagndgen . ... M
Ich versichere hiermit, daß ich diese Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen richtig
und vollständig abgegeben habe.
, den 19
(Eigenhändige Unterschrift)