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[3] II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst geruht,
1. der Zentralverwaltung für Sekundärbahnen (Herrmann Bachstein) in
Berlin das Enteignungsrecht für die Erweiterung der Weimar-Rasten-
berger Eisenbahn durch den Bau einer normalspurigen Strecke Butt-
städt-Hardisleben und den Umbau der Strecke Hardisleben-Rastenberg
zu einer normalspurigen zu verleihen,
2. zu genehmigen, daß dem Großherzoglichen Oberamtsrichter Dr. Georg
Fleischer in Buttstädt die Geschäfte des Enteignungskommissars
für die zu erbauende normalspurige Eisenbahnstrecke von Buttstädt
nach Rastenberg übertragen werden.
Weimar, den 24. Januar 1910.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
4] UII. Die durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staatsministeriums
vom 17. September 1909 (Regierungsblatt S. 293) ausgeschriebene Neuwahl der
sämtlichen Abgeordneten für den Landtag des Großherzogtums hat folgendes Er-
gebnis gehabt.
Es wurden gewählt:
a) durch diejenigen Wahlberechtigten, welche aus inländischem
Grundbesitz ein jährliches Einkommen von wenigsteus 3000 =
versteuern:
1. der Rittergutsbesitzer, Rittmeister a. D. und Kammerherr Alexander von
Boyneburgk auf Stedtfeld,
der Schloßgutsbesitzer, Landkammerrat Viktor Collenbusch in Schloßvippach,
. der Rittergutsbesitzer, Landkammerrat Hugo Franke in Tausa,
.l der Rittergutsbesitzer, Rittmeister a. D., Schloßhauptmann und Kammer-
herr Karl von Helldorf auf Schwerstedt,
5. der Rechtsanwalt Dr. Erich Wernick in Jena;