Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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[3] II. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben gnädigst geruht, 
1. der Zentralverwaltung für Sekundärbahnen (Herrmann Bachstein) in 
Berlin das Enteignungsrecht für die Erweiterung der Weimar-Rasten- 
berger Eisenbahn durch den Bau einer normalspurigen Strecke Butt- 
städt-Hardisleben und den Umbau der Strecke Hardisleben-Rastenberg 
zu einer normalspurigen zu verleihen, 
2. zu genehmigen, daß dem Großherzoglichen Oberamtsrichter Dr. Georg 
Fleischer in Buttstädt die Geschäfte des Enteignungskommissars 
für die zu erbauende normalspurige Eisenbahnstrecke von Buttstädt 
nach Rastenberg übertragen werden. 
Weimar, den 24. Januar 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
4] UII. Die durch die Bekanntmachung des unterzeichneten Staatsministeriums 
vom 17. September 1909 (Regierungsblatt S. 293) ausgeschriebene Neuwahl der 
sämtlichen Abgeordneten für den Landtag des Großherzogtums hat folgendes Er- 
gebnis gehabt. 
Es wurden gewählt: 
a) durch diejenigen Wahlberechtigten, welche aus inländischem 
Grundbesitz ein jährliches Einkommen von wenigsteus 3000 = 
versteuern: 
1. der Rittergutsbesitzer, Rittmeister a. D. und Kammerherr Alexander von 
Boyneburgk auf Stedtfeld, 
der Schloßgutsbesitzer, Landkammerrat Viktor Collenbusch in Schloßvippach, 
. der Rittergutsbesitzer, Landkammerrat Hugo Franke in Tausa, 
.l der Rittergutsbesitzer, Rittmeister a. D., Schloßhauptmann und Kammer- 
herr Karl von Helldorf auf Schwerstedt, 
5. der Rechtsanwalt Dr. Erich Wernick in Jena;
	        
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