Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1910. (94)

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[86!| II. An Stelle des aus der Prüfungskommission für die staatliche Prüfung von 
Krankenpflegepersonen ausgeschiedenen Arztes Dr. med. Hoppe ist der Arzt Dr. med. 
Eberle in Weimar zum Mitgliede dieser Prüfungskommission ernannt worden. 
Weimar, den 8. September 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
[87| III. Da der Landtagsabgeordnete Kommerzienrat Müller-Hollenhorst ver- 
storben ist, welcher durch die Höchstbesteuerten, die aus anderen Quellen als dem 
Grundbesitz ein Einkommen von wenigstens 3000 = versteuern (§ 28 des Land- 
tagswahlgesetzes), im II. Verwaltungsbezirke gewählt war, wird in Gemäßheit des 
§ 16 des Landtagswahlgesetzes hiermit eine Ersatzwahl ausgeschrieben. 
Zu Wahlleitern werden ernannt: 
1. für den Amtsgerichtsbezirk Allstedt: 
Oberamtsrichter Justizrat Fischer in Allstedt, 
2. für den Amtsgerichtsbezirk Apolda: 
Oberamtsrichter Justizrat Rodigast in Apolda, 
3. für den Amtsgerichtsbezirk Buttstädt: 
Oberamtsrichter Dr. Fleischer in Buttstädt, 
4. für den Amtsgerichtsbezirk Jena: 
Oberamtsrichter Justizrat Braungart in Jena. 
Der Wahltag wird nach § 30 Abs. 3 des Gesetzes vom Großherzoglichen Be- 
zirksdirektor zu Apolda bestimmt. 
Gemäß § 44 des Gesetzes werden die alten Wählerlisten der Ersatzwahl zu 
Grunde gelegt. 
Weimar, den 11. September 1910. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen.
	        
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