Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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(55) VIII. Vom 1. Oktober 1911 ab werden die Gemeindebezirke Förtha und 
Epichnellen aus dem Standesamtsbezirke Marksuhl ausgeschieden, und es wird 
für die genannten Gemeindebezirke ein besonderes Standesamt mit dem Sitz in 
Förtha errichtet. 
Weimar, den 20. Mai 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement der Justiz. 
Für den Departementschef: 
Kühn. 
(56] Das 13. bis 19. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter: 
Nr. 3861. Gesetz über die Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres. Vom 
27. März 1911. 
„ 3862. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des Iuternationalen Funken- 
telegraphenvertrags vom 3. November 1906 durch Monaco und den 
Beitritt der Französischen Kolonien, Niederländisch Indiens und der 
Südafrikanischen Union zu demselben Vertrage. Vom 20. März 1911. 
3863. Vereinbarung zwischen dem Deutschen Reich und den Niederlanden 
zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und alkohalhaltigen Er- 
zeugnissen an der deutsch-niederländischen Grenze. Vom 6. Juni 1910. 
3864. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt der Republik Paraguay zu 
dem am 6. Juli 1906 in Genf unterzeichneten Abkommen zur Ver- 
besserung des Loses der Verwundeten und Kranken bei den im Felde 
stehenden Heeren. Vom 22. März 1911. 
3865. Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Ge- 
setzes über den Absatz von Kalisalzen. Vom 5. April 1911. 
„ 3866. Gesetz, betreffend die Feststellung des Reichshaushalts-Etats für das 
Rechnungsjahr 1911. Vom 7. April 1911. 
„ 3867. Gesetz, betreffend die Feststellung des Haushalts-Etats für die Schutz- 
gebiete auf das Rechnungsjahr 1911. Vom 7. April 1911. 
„ 3868. Bekanntmachung, betreffend die im Anschluß an das Haager Abkommen 
über den Zivilprozeß vom 17. Juli 1905 von Deutschland mit Frank- 
reich zur weiteren Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs getroffene Ver- 
einbarung. Vom 6. April 1911.
	        
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