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Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen gebleichten
Baumwollgeweben.
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit im Inland hergestellten
rohen Geweben aus Seide.
Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen
Kleider= und Futterstoffen.
Veränderungen in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschafts-
steuerämter und der Oberbehörden.
Veränderungen in dem Verzeichnis der im Ausland zur Ausstellung von
Zeugnissen über die chemische Untersuchung von zollbegünstigten Gerbstoff-
auszügen ermächtigten wissenschaftlichen und Fachanstalten.
Anderungen der Branntwein-Lagerordnung.
Anderungen der Brennereiordnung.
Gestattung von gemischten Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß für
Bau= und Nutzholz in Apenrade.
Ausführungsbestimmungen über die Gewährung von Beihilfen an Kriegs-
teilnehmer.
Zuwachssteuer-Ausführungsbestimmungen.
Veränderungen in dem Verzeichnis der im Ausland zur Ausstellung von
Zeugnissen über die chemische Untersuchung von zollbegünstigten Gerbstoff-
auszügen ermächtigten wissenschaftlichen und Fachanstalten.
Verfahren bei der auf dem Seeweg erfolgenden Einfuhr von Rindern aus
Dänemark und Schweden-Norwegen.
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
Titelverleihung an einen als Stationskontrolleur im Reichsdienst tätigen
Zollinspektor.
Berichtigung: In § 11 der Ministerialverordnung vom 28. März 1911
zur weiteren Ausführung des Zuwachssteuergesetzes (Regierungsblatt S. 28) muß
statt „§ 60 des Gesetzes“ „§ 58 des Gesetzes“ gelesen werden.
#######el der Wamarischen Zeitung.