Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit ausländischen gebleichten 
Baumwollgeweben. 
Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit im Inland hergestellten 
rohen Geweben aus Seide. 
Zulassung eines zollfreien Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen 
Kleider= und Futterstoffen. 
Veränderungen in dem Stande und den Geschäftsbezirken der Erbschafts- 
steuerämter und der Oberbehörden. 
Veränderungen in dem Verzeichnis der im Ausland zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die chemische Untersuchung von zollbegünstigten Gerbstoff- 
auszügen ermächtigten wissenschaftlichen und Fachanstalten. 
Anderungen der Branntwein-Lagerordnung. 
Anderungen der Brennereiordnung. 
Gestattung von gemischten Transitlagern ohne amtlichen Mitverschluß für 
Bau= und Nutzholz in Apenrade. 
Ausführungsbestimmungen über die Gewährung von Beihilfen an Kriegs- 
teilnehmer. 
Zuwachssteuer-Ausführungsbestimmungen. 
Veränderungen in dem Verzeichnis der im Ausland zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die chemische Untersuchung von zollbegünstigten Gerbstoff- 
auszügen ermächtigten wissenschaftlichen und Fachanstalten. 
Verfahren bei der auf dem Seeweg erfolgenden Einfuhr von Rindern aus 
Dänemark und Schweden-Norwegen. 
Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und 
Steuerstellen. 
Titelverleihung an einen als Stationskontrolleur im Reichsdienst tätigen 
Zollinspektor. 
Berichtigung: In § 11 der Ministerialverordnung vom 28. März 1911 
zur weiteren Ausführung des Zuwachssteuergesetzes (Regierungsblatt S. 28) muß 
statt „§ 60 des Gesetzes“ „§ 58 des Gesetzes“ gelesen werden. 
  
#######el der Wamarischen Zeitung.
	        
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