Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

267 
XIII. Für die Besteuerung der im Gebiete des Großherzogtums belegenen 
Bahnstrecke sind die Gesetze des Großherzogtums maßgebend, zurzeit für die staat- 
liche Besteuerung das Gesetz vom 25. Februar 1903, für die Gemeindebesteuerung 
das Gesetz vom 26. Februar 1903. 
Weimar, den 6. Juli 1911. 
gez. Wilbelm Ernst. 
gez. Paulssen. 
  
[88| II.. Im Auschluß an die Ministerialbekanntmachung vom 8. Februar 1910 
— Regierungsblatt S. 29 flgd. — wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis 
gebracht, daß an Stelle des von Weimar verzogenen Malergesellen Paul Voigt 
in Weimar der Dekoratiousmaler Richard Breucke daselbst zum Mitglied und an 
Stelle des selbständig gewordenen Schornsteinfegergesellen Christoph Kreiß in 
Weimar der Glaser Karl Gläser daselbst zum Ersatzmann im Gesellenausschuß 
der Handwerkskammer von den wahlberechtigten Gesellenausschüssen der Hand- 
werkerinnungen des I. Verwaltungsbezirks gewählt worden sind. 
Breucke und Gläser haben die Wahl angenommen. 
Weimar, den 26. August 1911. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Slevogt. 
1911 41
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.