332
stellten Vereinen und Stiftungen wird empfohlen, tunlichst ihre Bekannt-
machungen in die Weimarische Zeitung auch dann einzurücken, wenn dies
nicht vorgeschrieben ist.
6. Die Weimarische Zeitung kostet ohne Bringerlohn und Postbezugsgeld jährlich
6 — ; das Regierungsblatt kostet jährlich auf Druckpapier 2—/ 50 F, auf
Schreibpapier 4 MÆ.
Die in der Weimarischen Zeitung veröffentlichten Bekanntmachungen
sind mit 9 für den Raum der sechsgespaltenen Petitzeile zu bezahlen.
Würde jedoch für diese Bekanntmachungen einer Annoncenexpedition von dem
Verlag ein billigerer Preis in Rechnung gestellt werden, so ist nur dieser in
Ansatz zu bringen.
Weimar, den 9. Oktober 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium.
Paulssen i. V.
[102)] III. In die Großherzoglich und Herzoglich Sächsische Kommission zur Prü-
fung für das Lehramt an höheren Schulen in Jena sind vom 1. Oktober
ds. Is. ab auf die Restzeit des bis zum 1. April 1912 laufenden Prüfungsjahrs
eingetreten:
der Professor Dr. von Zahn an Stelle des Professors Dr. L. Schutltze,
der Professor Dr. Hoepffner an Stelle des Professors Dr. Wiese,
der Professor Dr. Bauch an Stelle des Geheimen Rats D. Dr. Eucken, des
Geheimen Rats Dr. Liebmann und des Professors Dr. Rein,
der Professor Dr. Eichhorn in Meiningen an Stelle des bisherigen Gymnasial-
direktors in Eisenach Dr. Consbruch.
Weimar, den 17. Oktober 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Rothe.