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[103] Das 47. bis 52. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 3928. Abkommen, betreffend Festlegung der Grenze zwischen Deutsch Ost-
afrika und der Belgischen Kongokolonie. Vom 11. August 1910.
3928a. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des zwischen dem Deut-
schen Reiche und Belgien am 11. August 1910 abgeschlossenen Ab-
kommens zur Festlegung der Grenze zwischen Deutsch Ostafrika und
der Belgischen Kongokolonie und den Austausch der Ratifikations=
urkunden. Vom 12. August 1911.
3929. Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C
zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. Vom 23. August 1911.
3929a. Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Ubereinkommen
über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 23. August 1911.
3930. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes über die Verfassung
Elsaß-Lothringens vom 31. Mai 1911. Vom 21. August 1911.
3931. Niederlassungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schwei-
zerischen Eidgenossenschaft. Vom 13. November 1909.
3932. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eid-
genossenschaft, betreffend Regelung von Rechtsverhältnissen der beider-
seitigen Staatsangehörigen im Gebiete des anderen vertragschließenden
Teiles. Vom 31. Oktober 1910.
3933. Bekanntmachung über die Ratifikation des Niederlassungsvertrags zwischen
dem Deutschen Reiche und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom
13. November 1909 und des zwischen denselben beiden Teilen am.
31. Oktober 1910 abgeschlossenen Vertrags, betreffend Regelung von
Rechtsverhältnissen der beiderseitigen Staatsangehörigen im Gebiete
des anderen vertragschließenden Teiles, sowie über den Austausch der
Ratifikationsurkunden. Vom 20. August 1911.
3934. Bekanntmachung über die weitere Ratifikation eines der auf der
Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom
18. Oktober 1907 durch Schweden. Vom 28. August 1911.
„ 3935. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 6. Juli 1906 in
Genf unterzeichneten Abkommens zur Verbesserung des Loses der Ver-
wundeten und Kranken bei den im Felde stehenden Heeren durch Schweden
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