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[16)] VI. Dem landwirtschaftlichen Verein Oberweimar-Ehringsdorf ist in Gemäßheit
des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und 8 10 des Ausführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuche die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 27. Februar 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
17] VII. Dem landwirtschaftlichen Verein Gaberndorf und Umgegend ist in Gemäßheit
des § 22 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zu dem-
selben die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 6. März 1911.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slevogt.
(18] VIII. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 4. Februar 1902 — Regie-
rungsblatt S. 21 — wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach
Maßgabe des § 133 Abs. 2 der Gewerbeordnung für den wegen Alters zurück-
getretenen Vorsitzenden der Meisterprüfungskommission für Fleischer in Eisenach,
Fleischermeister Christian Salzmann, der Fleischermeister August Wolle in Eisenach
als Vorsitzender und an dessen Stelle der Fleischermeister Karl HKlotzbach daselbst
als Beisitzer, ferner für den wegen Krankheit zurückgetretenen Beisitzer der Meister-
prüfungskommission für Tapezierer in Weimar, Tapezierermeister Oskar Bier-
bach in Weimar, der Tapezierermeister Franz Poser daselbst als Beisitzer er-
nannt worden sind.
Die Meisterprüfungskommission für Friseure, Barbiere und Perückenmacher
im III. und IV. Verwaltungsbezirke mit dem Sitz in Eisenach wird ausgehoben,
dagegen wird der Bezirk der für diese Gewerbe mit dem Sitz in Weimar bestehen-
den Meisterprüfungskommission für den I., II. und V. Verwaltungsbezirk auf das
Gebiet des Großherzogtums erstreckt.
Weimar, den 10. März 1911. Z„
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Schmid-Burgk.