Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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unterlagen und Wöchnerinnenvorlagen, Leib= und Bettwäsche, Wasch-, Bade= und 
Schmutzwasser, bei der Pflege gebrauchte Gerätschaften und Instrumente, die 
Hände und Vorderarme und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke des 
Pflegepersonals; 
durch Schlußdesinfektion: das von der kranken Wöchnerin benutzte 
Krankenzimmer und die darin befindlichen Gegenstände, von denen anzunehmen ist, 
daß sie mit Ansteckungsstoffen behaftet sind, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- 
und Bettwäsche, Zimmermöbel u. dergl., die zum Fortschaffen der Kranken oder Ge- 
storbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion ent- 
standene Kehricht und das Schmutzwasser. 
Bei Scharlach sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf, Mund-, Rachen= und 
Nasenschleim, Gurgelwasser, Schuppen und sonstige Hautabgänge, Ausscheidungen 
von Wund= und Geschwürflächen, gebrauchte Verbandgegenstände und zum Reinigen 
von Mund und Nase verwendete Läppchen, Wattestücke und Taschentücher, 
Leib= und Bettwäsche, Eß= und Trinkgeschirre und sonstige Gebrauchsgegenstände, 
wie Spielsachen, Bücher u. dergl., Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutz- 
wasser, die Hände und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke sowie die 
Gerätschaften des Pflegepersonals, ferner nach Eintritt der Genesung oder des 
Todes der genesene Kranke oder die Leiche; 
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Schlaf= und 
Wohnräume, sowie die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke, 
Leib= und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel, Bilder, Bücher, Spielsachen 
u. dergl., die vom Kranken benutzten Eß= und Trinkgeschirre, Bettschüsseln, die 
zur Fortschaffung des Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, 
endlich der bei der Schlußdesinfektion entstandene Kehricht und das Schmutzwasser. 
Bei Typhus, Ruhr und Rückfallfieber sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: die Ausscheidungen des Kranken, wie 
Stuhlentleerungen, Urin und Erbrochenes, Ausscheidungen aus Mund und Nase, 
Lungenauswurf, Ausscheidungen von Geschwürflächen, gebrauchte Verbandgegenstände 
und zum Reinigen von Mund und Nase verwendete Läppchen, Wattestücke und Taschen- 
tücher, Leib= und Bettwäsche, mit Ausscheidungen des Kranken beschmutzte Bett- 
stücke, Bettschüsseln und Nachtgeschirre, Spucknäpfe, Eß= und Trinkgeschirre, 
Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, die zur Beseitigung der Aus-
	        
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