Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1911. (95)

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scheidungen der Kranken benutzten Aborte, die Hände und die bei der Pflege des 
Kranken getragenen Kleidungsstücke sowie die Gerätschaften des Pflegepersonals, 
ferner nach Eintritt der Genesung oder des Todes der genesene Kranke oder die 
Leiche; 
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Schlaf= und Wohn- 
räume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib- und 
Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel u. dergl., die vom Kranken benutzten 
Eß= und Trinkgeschirre, Bettschüsseln und Nachtgeschirre, die zur Fortschaffung 
des Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der 
Schlußdesinfektion entstandene Kehricht und das Schmutzwasser. 
Bei Milzbrand sind zu desinfizieren: 
Lungenauswurf und Gurgelwasser bei Lungenmilzbrand, Nasen= und Rachen- 
schleim bei septischem Milzbrand, Erbrochenes und Stuhlgang bei Darmmilzbrand, 
blutige, eitrige und wässerige Wund= und Geschwürausscheidungen, gebrauchte Ver- 
bandgegenstände und zum Reinigen von Mund und Nase verwendete Läppchen, 
Wattestücke und Taschentücher, Leib= und Bettwäsche, Eß= und Trinkgeschirre, 
Wasch= und Badewasser, Kehricht, Schmutzwasser, die Hände und die bei der 
Pflege getragenen Kleidungsstücke des Pflegepersonals, die zur Fortschaffung des 
Kranken oder Gestorbenen benutzten Beförderungsmittel. 
Bei Rotz sind zu desinfizieren: 
durch fortlaufende Desinfektion: Auswurf des Kranken, Erbrochenes und 
Stuhlgang, Gurgelwasser, Blut, blutige eitrige und wässerige Wund= und Geschwür- 
ausscheidungen, Nasenschleim, mit Mund= und Nasenschleim beschmutzte Läppchen, 
Wattestücke und Taschentücher, Verbandgegenstände, Schmutz-, Wasch= und Bade- 
wasser, Waschbecken, E#= und Trinkgeschirre, Bett= und Leibwäsche, Kleidungs- 
stücke, die Hände und die bei der Pflege getragenen Kleidungsstücke, sowie die 
Gerätschaften des Pflegepersonals; 
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benutzten Schlaf= und Wohn- 
räume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke, Leib= und 
Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel u. dergl., die vom Kranken benutzten 
Eß= und Trinkgeschirre, die zur Fortschaffung des Kranken oder Gestorbenen 
benutzten Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion entstandene 
Kehricht und das Schmutzwasser.
	        
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