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Regierungsblatt
Grohherotum Bachsen.
Nummer 7. Weimar. 30. März 1912.
Inhalt: Handelsschulgesetz vom 20. März 1912, Seite 107.— Ministerialbekanntmachung, betr. Wahl
- des Wereinsingenieurs Brauns zum Oberingenieur des Thüringischen Vereins für Dampft
kesselbetrieb in Gotha, Seite 112. — Ministertalbekanntmachung, betr. die Verleihung der
Berechtigung zur Vornahme von Kesselprüfungen an den Diplomingenieur Otto Trenkelbach
in Weimar, Seite 112. — Ministerialbekanntmachung, betr. bedingungsweise Verleihung der
Berechtigung zur UAntersuchung pp. von Dampftkesseln an den Vereinstechniker Fritz Cormann
in Weimar, Seite 112. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs--Gesetzblatt und dem Zentral-
blatt für das Deutsche Keich, Seite 113.
(Mr. 16) Handelsschulgeseth, vom 20. März 1912.
Wie
Wilhelm Ernst,
von Gottes Gnaden
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen,
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg,
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtags, was folgt:
1.
In jeder Gemeinde des Großherzogtums, die nach der jeweilig letzten Volks-
zählung mehr als 10 000 Einwohner hat, ist eine kaufmännische Fortbildungsschule
(Handelsschule) einzurichten, die dem Zwecke dient, den Handlungsgehilfen und
Handlungslehrlingen neben Förderung der Allgemeinbildung theoretischen Fachunter-
richt zu gewähren.
1912 16