Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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Regierungsblatt 
Grohherotum Bachsen. 
Nummer 7. Weimar. 30. März 1912. 
  
  
  
Inhalt: Handelsschulgesetz vom 20. März 1912, Seite 107.— Ministerialbekanntmachung, betr. Wahl 
- des Wereinsingenieurs Brauns zum Oberingenieur des Thüringischen Vereins für Dampft 
kesselbetrieb in Gotha, Seite 112. — Ministertalbekanntmachung, betr. die Verleihung der 
Berechtigung zur Vornahme von Kesselprüfungen an den Diplomingenieur Otto Trenkelbach 
in Weimar, Seite 112. — Ministerialbekanntmachung, betr. bedingungsweise Verleihung der 
Berechtigung zur UAntersuchung pp. von Dampftkesseln an den Vereinstechniker Fritz Cormann 
in Weimar, Seite 112. — Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs--Gesetzblatt und dem Zentral- 
blatt für das Deutsche Keich, Seite 113. 
  
(Mr. 16) Handelsschulgeseth, vom 20. März 1912. 
Wie 
Wilhelm Ernst, 
von Gottes Gnaden 
Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, 
Markgraf zu Meißen, gefürsteter Graf zu Henneberg, 
Herr zu Blankenhain, Neustadt und Tautenburg 
2c. 2c. 
verordnen mit Zustimmung des getreuen Landtags, was folgt: 
1. 
In jeder Gemeinde des Großherzogtums, die nach der jeweilig letzten Volks- 
zählung mehr als 10 000 Einwohner hat, ist eine kaufmännische Fortbildungsschule 
(Handelsschule) einzurichten, die dem Zwecke dient, den Handlungsgehilfen und 
Handlungslehrlingen neben Förderung der Allgemeinbildung theoretischen Fachunter- 
richt zu gewähren. 
1912 16