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ruflich unter der Bedingung verliehen worden, daß Anordnungen über die Be—
seitigung der von ihm festgestellten Mängel jeder Art nur durch den ihm vor-
gesetzten Vereinsingenieur oder durch den Oberingenieur getroffen werden dürfen
und daß der Thüringische Verein für Dampfkesselbetrieb die volle Verantwortung
für die Tätigkeit des genannten Vereinstechnikers übernimmt.
Weimar, den 23. März 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
(Nr. 20.) Inhaltsverzeichnis aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das
Deutsche Reich.
Das 6. bis 9. Stück des Reichs-Gesetzblattes enthalten unter:
Nr. 4012. Verordnung, betreffend die Berufung des Reichstags. Vom 24. Ja-
nuar 1912.
„ 4013. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Großbritannien über die
gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwischen Deutschland und
gewissen britischen Protektoraten. Vom 17. August 1911.
„ 4014. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 17. August 1911
unterzeichneten Vertrags zwischen dem Deutschen Reiche und Groß-
britannien über die gegenseitige Auslieferung von Verbrechern zwischen
Deutschland und gewissen britischen Protektoraten. Vom 20. Ja-
nuar 1912.
„ 4015. Bekanntmachung über die Einreihung von Orten in die Wohnungs-
geldzuschußklassen. Vom 28. Januar 1912.
„ 4016. Abkommen zwischen dem Deutschen Reiche und dem Großherzogtum
Luxemburg über den Verkehr mit Branntwein zwischen dem Gebiete
der deutschen Branntweinsteuergemeinschaft und dem Großherzogtum
Luxemburg. Vom 31. Oktober 1911.
„ 4017. Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Neuseelands zu dem am
26. September 1906 in Bern unterzeichneten Internationalen Ab-
kommen über das Verbot der Verwendung von weißem (gelbem)
Phosphor zur Anfertigung von Zündhölzern. Vom 22. Januar 1912.