Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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Nr. 4029. 
„ 4031. 
„ 4032. 
„ 4033. 
Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Norwegens zu dem am 
4. Mai 1910 in Paris unterzeichneten Abkommen zur Bekämpfung 
der Verbreitung unzüchtiger Veröffentlichungen sowie die Inkraftsetzung 
des Abkommens in der südafrikanischen Union und in Neufundland. 
Vom 1. März 1912. 
Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestimmungen zur Gewerbe- 
ordnung. Vom 4. März 1912. 
Bekanntmachung, betreffend die Invaliden= und Hinterbliebenen-Ver- 
sicherung der deutschen Bediensteten ausländischer Staaten und solcher 
Personen, welche nicht der inländischen Gerichtsbarkeit unterstehen. 
Vom 6. März 1912. 
Bekanntmachung, betreffend die Erhebung von Beiträgen zur Inva- 
liden= und Hinterbliebenenversicherung für Deutsche, die bei einer amt- 
lichen Vertretung des Reichs oder eines Bundesstaats im Ausland oder 
bei deren Leitern oder Mitgliedern beschäftigt sind. Vom 6. März 1912. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 
6 und 7;: 
S. 31. Erteilung der Befugnis zur Ausstellung von Leichenpässen an die Polizei- 
verwaltungen verschiedener Städte im Regierungsbezirke Münster. 
7y 
31. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und Steuer- 
stellen. 
„ 34. Zulassung der zollfreien Einfuhr von Fleisch oder von Schweinespeck und 
von Mllereierzeugnissen und gewöhnlichem Backwerk in begrenzten Mengen 
für einen Teil der im Hauptzollamtsbezirke Nordhorn belegenen Ortschaft 
Achterberg. 
„ 35. Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetz vom 15. Juli 1909. 
  
Druck: Welmarischer Vverlag G.m. bö. B. in Weimar.
	        
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