Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

123 
Regierungsblatt 
Grohherzoglum Hachsen. 
  
  
Nummer 9. Weimar. 17. April 1912. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Erteilung von Ehefähigkeitszeugnissen, Seite 123. — 
Ministerialbekanntmachung über diebkürzungen für Maß- und Gewichtsbezeichnungen, Seite 124. 
— Miinisterialbekanntmachung, betr. die Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten (v. Eichel- 
Streiber, Berka v. d. H.), Seite 126.— Ministerialbekanntmachung, betr. die Ersatzwahl eines 
Landtagsabgeordneten (Bürgermeister Weide in Gacha), Seite 126. — Ministerialbekannt- 
machung, betr. die Bergütung etwaiger Landlieferungen für die Kriegsmagazine im Mobil- 
machungsfalle, Seite 127. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des Großherzogl. 
Amtsgerichtsrats Dr. Krug in Eisenach zum Kommissar für die Enteignung der zur Her- 
stellung von Schneeschutzanlagen an der Eisenbahnstrecke Eisenach—Lichtenfels in den Fluren 
Ettenhausen und Gurkharbtroda erforderlichen Grundstücksflächen, Seite 126. — Inhalts- 
verzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Keich, Seite 127. 
  
  
  
(Nr. 25.) Ministerialbekanntmachung, betr. die Erteilung von Ehefähigkeitszeugnissen. 
Unter Bezugnahme auf Artikel 4 des Abkommens zur Regelung des Geltungs- 
bereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung vom 12. Juni 1902 
(Reichs-Gesetzblatt 1904 S. 221) wird über die Erteilung von Ehefähigkeits- 
zeugnissen unter Aufhebung der früher erlassenen Vorschriften folgendes be- 
stimmt: 
1. Die Ausstellung der Ehefähigkeitszeugnisse im Sinne des genannten Ab- 
kommens für Staatsangehörige des Großherzogtums Sachsen wird den Amts- 
gerichten übertragen. 
2. Zuständig zur Erteilung des Zeugnisses ist dasjenige Amtsgericht, in 
dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat oder seinen letzten im Groß- 
herzogtum belegenen Wohnsitz gehabt hat, in Ermangelung eines solchen das Amts- 
gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller geboren ist, und wenn der Antragsteller 
auch nicht im Großherzogtum geboren ist, das Amtsgericht, in dessen Bezirk seine 
Vorfahren geboren sind oder ihren Wohnsitz gehabt haben. 
1912 18
	        
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