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Regierungsblatt
Grohherzoglum Hachsen.
Nummer 9. Weimar. 17. April 1912.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Erteilung von Ehefähigkeitszeugnissen, Seite 123. —
Ministerialbekanntmachung über diebkürzungen für Maß- und Gewichtsbezeichnungen, Seite 124.
— Miinisterialbekanntmachung, betr. die Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten (v. Eichel-
Streiber, Berka v. d. H.), Seite 126.— Ministerialbekanntmachung, betr. die Ersatzwahl eines
Landtagsabgeordneten (Bürgermeister Weide in Gacha), Seite 126. — Ministerialbekannt-
machung, betr. die Bergütung etwaiger Landlieferungen für die Kriegsmagazine im Mobil-
machungsfalle, Seite 127. — Ministerialbekanntmachung, betr. Ernennung des Großherzogl.
Amtsgerichtsrats Dr. Krug in Eisenach zum Kommissar für die Enteignung der zur Her-
stellung von Schneeschutzanlagen an der Eisenbahnstrecke Eisenach—Lichtenfels in den Fluren
Ettenhausen und Gurkharbtroda erforderlichen Grundstücksflächen, Seite 126. — Inhalts-
verzeichnis aus dem Zentralblatt für das Deutsche Keich, Seite 127.
(Nr. 25.) Ministerialbekanntmachung, betr. die Erteilung von Ehefähigkeitszeugnissen.
Unter Bezugnahme auf Artikel 4 des Abkommens zur Regelung des Geltungs-
bereichs der Gesetze auf dem Gebiete der Eheschließung vom 12. Juni 1902
(Reichs-Gesetzblatt 1904 S. 221) wird über die Erteilung von Ehefähigkeits-
zeugnissen unter Aufhebung der früher erlassenen Vorschriften folgendes be-
stimmt:
1. Die Ausstellung der Ehefähigkeitszeugnisse im Sinne des genannten Ab-
kommens für Staatsangehörige des Großherzogtums Sachsen wird den Amts-
gerichten übertragen.
2. Zuständig zur Erteilung des Zeugnisses ist dasjenige Amtsgericht, in
dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat oder seinen letzten im Groß-
herzogtum belegenen Wohnsitz gehabt hat, in Ermangelung eines solchen das Amts-
gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller geboren ist, und wenn der Antragsteller
auch nicht im Großherzogtum geboren ist, das Amtsgericht, in dessen Bezirk seine
Vorfahren geboren sind oder ihren Wohnsitz gehabt haben.
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