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(Nr. 35.) Ministeriolbekanntmachung über die Genehmigung der Max-Wiener-Stiftung in
polda.
Der Fabrikant Max Wiener und Frau Ida Wiener geb. Berghold in Apolda
haben aus Anlaß ihrer silbernen Hochzeit unter dem Namen „Max-Wiener-
Stiftung“ eine Stiftung errichtet und sie mit einem Vermögen von 10000#
ausgestattet.
Die Zinsen des Stiftungsvermögens sollen für Erholungszwecke der Arbeiter-
schaft der Firma Max Wiener als Beitrag bei alljährlichen Ferienbeurlaubungen
Verwendung finden.
Diese Stiftung ist nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche von uns genehmigt worden.
Weimar, den 4. April 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Slebogt.
(Nr. 36.) Ministerialbekanntmachung über die Verleihung der Rechtsfähigkeit an den land-
wirtschaftl. Verein Wickerstedt.
Dem landwirtschaftlichen Verein Wickerstedt ist in Gemäßheit des § 22 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs und § 10 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch die Rechtsfähigkeit verliehen worden.
Weimar, den 31. März 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Schmid-Burgk.
Druck: Weimarischer Verlatg G. m. b. B. ln Weimar.