Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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Urkundlich haben Wir diese Verordnung Höchsteigenhändig vollzogen und mit 
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen. 
So geschehen und gegeben 
Wartburg, den 23. April 1912. 
Wilbelm Ernst. 
Rothe. Hunnius. Paulssen. 
  
(Nr. 40.) Ministerialbekanntmachung, betr. die Vereinbarung über die Anerkennung der 
höheren Mädchenschulen des Großherzogtums durch Preußen. 
Es- wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach einer mit dem Königlich Preußischen 
Herrn Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten getroffenen Vereinbarung 
die Versetzungs- und Abgangszeugnisse des Großherzoglichen Sophienstifts in 
Weimar, der städtischen Karolinenschule in Eisenach und der städtischen Höheren 
Mädchenschule in Jena mit den entsprechenden Zeugnissen von solchen Lyzeen des 
Königreichs Preußen als gleichberechtigt erachtet werden, in denen die Klassen der 
Oberstufe in getrennten Jahreskursen unterrichtet werden. Ferner werden die 
Versetzungszeugnisse des städtischen Höheren Lehrerinnenseminars in Eisenach sowie 
die Zeugnisse der an dieser Anstalt bestandenen Wissenschaftlichen Abschlußprüfung 
und Lehramtsprüfung als gleichwertig mit den Zeugnissen der entsprechenden Klassen 
der Oberlyzeen in Preußen anerkannt. Andererseits haben die Zeugnisse der 
betreffenden preußischen Anstalten sowie die in Preußen von den dafür besonders 
eingesetzten Prüfungskommissionen ausgestellten Zeugnisse über die bestandene Reife- 
prüfung des Oberlyzeums und Lehramtsprüfung gleiche Gültigkeit auch im Groß- 
herzogtum. 
Weimar, den 2. April 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Kultus. 
Rothe.
	        
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