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Urkundlich haben Wir diese Verordnung Höchsteigenhändig vollzogen und mit
Unserem Staatsinsiegel versehen lassen.
So geschehen und gegeben
Wartburg, den 23. April 1912.
Wilbelm Ernst.
Rothe. Hunnius. Paulssen.
(Nr. 40.) Ministerialbekanntmachung, betr. die Vereinbarung über die Anerkennung der
höheren Mädchenschulen des Großherzogtums durch Preußen.
Es- wird hierdurch bekannt gegeben, daß nach einer mit dem Königlich Preußischen
Herrn Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten getroffenen Vereinbarung
die Versetzungs- und Abgangszeugnisse des Großherzoglichen Sophienstifts in
Weimar, der städtischen Karolinenschule in Eisenach und der städtischen Höheren
Mädchenschule in Jena mit den entsprechenden Zeugnissen von solchen Lyzeen des
Königreichs Preußen als gleichberechtigt erachtet werden, in denen die Klassen der
Oberstufe in getrennten Jahreskursen unterrichtet werden. Ferner werden die
Versetzungszeugnisse des städtischen Höheren Lehrerinnenseminars in Eisenach sowie
die Zeugnisse der an dieser Anstalt bestandenen Wissenschaftlichen Abschlußprüfung
und Lehramtsprüfung als gleichwertig mit den Zeugnissen der entsprechenden Klassen
der Oberlyzeen in Preußen anerkannt. Andererseits haben die Zeugnisse der
betreffenden preußischen Anstalten sowie die in Preußen von den dafür besonders
eingesetzten Prüfungskommissionen ausgestellten Zeugnisse über die bestandene Reife-
prüfung des Oberlyzeums und Lehramtsprüfung gleiche Gültigkeit auch im Groß-
herzogtum.
Weimar, den 2. April 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Kultus.
Rothe.