Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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Regierungsblatt 
  
  
für das 
Grohherzogtum Hachsen. 
Nummer 3. Weimar. 13. März 1912. 
Juhalt: Ministerialbekanntmachung, betr. die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe und 
Tätigkeiten. 
  
(Nr. 8.) Ministerialbekanntmachung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Be- 
triebe und Tätigkeiten. 
Nachstehend wird die Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts, Abteilung für 
Unfallversicherung, betreffend die Anmeldung unfallversicherungspflichtiger Betriebe 
und Tätigkeiten, zur Nachachtung für die Beteiligten mit dem Bemerken veröffentlicht, 
daß nach Art. 7 des Einführungsgesetzes zur Reichsversicherungsordnung die Auf- 
gaben der Versicherungsämter bis auf weiteres für die Gemeindebezirke Weimar, 
Ilmenau, Apolda, Jena und Eisenach den Gemeindevorständen dieser Städte, im 
übrigen den Großherzoglichen Bezirksdirektoren zugewiesen worden sind. 
Weimar, den 7. Februar 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
BPaulssen. 
– 
Bekanntmachung. 
1912 3
	        
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