(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 341
Anhang A zu Abschnitt Nr. 12.
Anweisung für die tierärztliche Geststellung der Tuberkulose.
J.
Klinische Merkmale, die den Berdacht der Tuberkulose begründen, und Uerkmale,
die das Vorhandensein der Seuche in hohem Grade wahrscheinlich machen.
1. Einfacher Verbacht der Tuberkulose.
Ein Rind ist als verdächtig der Tuberkulose anzusehen, wenn durch die Unter-
suchung festgestellt ist, daß mindestens folgende Krankheitsmerkmale bestehen:
a) Rasselgeräusche im Bereiche der Lungen und freiwilliger Husten bei Aus-
schluß anderer Ursachen — wie z. B. Bronchialkatarrh infolge von Er-
kältung auf der Weide oder bei Transporten, ansteckende Lungenentzündung,
Lungenwurmkrankheit, traumatische Lungenentzündung — sowie Störung
der Ernährung (Verdacht der änßerlich erkennbaren Lungentuberkulose
in vorgeschrittenem Zustande);
b) harte, schmerzlose, nicht vermehrt warme Anschwellung eines oder mehrerer
Euterviertel!), ohne daß die Milch aus dem oder den erkrankten Euter-
vierteln sinnfällig verändert ist oder anfänglich verändert war, sowie Ver-
größerung der zugehörigen Euterlymphdrüsen (Verdacht der äußerlich er-
kennbaren Eutertuberkulose);
Jc) Umrindern oder unregelmäßiges Rindern und schleimigseitriger, seltener
rein eitriger, nicht übelriechender, in der Regel nur spärlicher Ausfluß
aus der Scheide bei Ausschluß einer anderen Ursache — wie namentlich
ansteckender Scheidenkatarrh, seuchenhaftes Verkalben — sowie Schwellung
der inneten Darmbeinlymphdrüsen (Verdacht der äußerlich erkennbaren
Gebärmuttertuberkulose);
1) Der bezeichneten Anschwellung eines oder mehrerer Euterviertel ist das Vorhandensein harter,
schmerzloser Knoten im Innern eines odber mehrerer Guterviertel gleich zu erachten, die sich erst nach
dem Ausmelken beim Durchtasten der Guterviertel bemerkbar machen.