Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

344 (Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 
Umrindern, unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus der Scheide, Vorhandensein 
von Krusten und Borken an dem der Scham zugekehrten Teile der Schwanzfläche — 
bestehen, sowie diejenigen Tiere, die neben seuchenkranken und der Seuche ver- 
dächtigen längere Zeit gestanden haben. 
III. 
Bakteriologische Antersuchung. 
Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Unter— 
suchungen von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (5 300 Abs. 3) gelten 
folgende Grundsätze: 
1. Entnahme der Proben. 
Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Verunreinigung von außen 
ausgeschlossen ist. Insbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme 
verwendet werden, desgleichen Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungs- 
stelle gesandt werden, vor jedem Gebrauche sorgfältig gereinigt und durch strömenden 
Dampf, kochendes Wasser oder über der Flamme sterilisiert werden. Es hat sich 
auch der die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme die Hände mit warmem 
Wasser und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nachzuspülen 
und hierauf zu trocknen. 
Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen 
Untersuchung Material zu entnehmen, daß nach einem Hustenstoß aus der Lunge 
ausgeworfen wird. (Entnahme aus der Rachenhöhle mit einem Rachenlöffel oder 
mit der eingeführten Hand oder Entnahme auf andere geeignete Weise.) 
Bei Verdacht der Eutertuberkulose wird eine Milchprobe in der Menge 
von etwa 100 cem entnommen, nachdem das Euter mit warmem Wasser und 
Seife abgewaschen und hierauf mit 50 prozentigem Spiritus abgerieben und mit 
steriler Watte oder einem frisch gewaschenen Tuche abgetrocknet worden ist. Die 
erste Milch aus den Strichen der erkrankten Viertel wird beseitigt und erst die 
weitere in die Probeflasche gemolken. Läßt sich aus den verdächtigen Vierteln 
eine hinreichende Menge Milch nicht ermelken, so ist Milch aus den unverdächtigen 
Vierteln hinzuzumelken. Beim Versand der Milch an die Veterinäranstalt ist 
den 100 cem Milch 0,#g# Borsäure oder ein anderes von der Landesregierung 
zugelassenes Mittel zur Verhütung der Zersetzung zuzufügen. 
Bei Verdacht der Gebärmuttertuberkulose ist Ausflußmaterial aus 
der Scheide mit einem Scheidenlöffel zu entnehmen, nachdem die Schamgegend
	        
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