Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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10. 
(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 
gehöft undurchführbar oder unzweckmäßig ist, kann mit amtstierärztlicher 
Genehmigung seine Sammlung an einem geeigneten Orte außerhalb des 
Seuchengehöfts unter den erforderlichen Vorsichtsmaßregelu zugelassen werden. 
Das bei der Reinigung abfließende Schmutzwasser ist in der Jauche— 
grube oder in einem anderen Sammelbehälter auf dem Seuchengehöfte zu 
sammeln. 
Wenn eine Sammlung des bei der Reinigung zu entfernenden Düngers 
und sonstigen Schmutzes, der Streu, Futterreste usw. und der bei der 
Reinigung abfließenden Flüssigkeiten auf dem Seuchengehöft oder an einem 
Orte außerhalb des Seuchengehöfts in einer die Gefahr der Seuchenver— 
schleppung ausschließenden Weise nicht erfolgen kann, so muß, sofern eine 
Unschädlichmachung dieser Stoffe erforderlich ist, vor der Reinigung ihre 
vorläufige Desinfektion durch Übergießen mit einer geeigneten 
Desinfektionsflüssigkeit (§ 11 und §§ 15 bis 27) vorgenommen werden. 
In diesem Falle ist dafür zu sorgen, daß der Dünger und sonstige 
Schmutz, die Streu, Futterreste, das Schmutzwasser usw. vor erfolgter 
Desinfektion auch nicht vorübergehend an solche Orte gebracht werden, von 
denen Schmutzwasser in andere Gehöfte, auf fremden Personen und Tieren 
zugängliche Wege, in Brunnen, Wasserläufe und sonstiges Nutzwasser ab- 
fließen kann. 
Eine Desinfektion vor der Reinigung ist auch dann vorzunehmen, 
wenn die Reinigung ohne vorherige Desinfektion für die Personen, die die 
Reinigung besorgen, mit einer Ansteckungsgefahr verknüpft ist, wie beim 
Milzbrand und Rotz (88 15, 18). 
§ 6. 
(1) Mit Gerätschaften, Kleidungsstücken und sonstigen 
Gegenständen ist in nachstehender Weise zu verfahren. 
1. 
2. 
Brennbare Gegenstände von geringem Werte sind zu 
verbrennen. 
Hölzerne Stall= und Fahrgeräte (Futterkasten, Eimer, Stiele 
von Besen, Gabeln, Schippen usw., Futterschwingen, Wagen, Schleifen, 
Geschirrteile, Holzschuhe usw.) sind mit heißer Soda= oder Seifenlösung 
gründlich zu scheuern.
	        
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