Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 359 
5. Karbolsäurelösung (etwa 3 prozentig). Zur Bereitung werden 
30 cem verflüssigte Karbolsäure (Acidum carbolicum liquefactum des 
Deutschen Arzueibuchs) mit Wasser zu 11 Desinfektionsflüssigkeit auf- 
gefüllt und gut durchgemischt. 
6. Kresolschwefel sänrelösung (3 prozentig). Zur Herstellung 
werden zunächst 2 Raumteile rohes Kresol (Cresolum crudum des Deut- 
schen Arzueibuchs) mit 1 Raumteil roher Schwefelsäure (Acidum sulfuricum 
crudum des Deutschen Arzneibuchs) bei gewöhnlicher Temperatur gemischt. 
Von dieser Mischung werden frühestens 24 Stunden nach ihrer Zubereitung 
30 cem mit Wasser zu 11 Desinfektionsflüssigkeit aufgefüllt und gut 
gemischt. Die Kresolschwefelsäuremischung ist hierzu binnen 3 Monaten 
nach ihrer Herstellung zu verwenden. 
Wird die Kresolschwefelsäurelösung zur Desinfektion von Plätzen im 
Freien (Hofräumen, Ladestellen usw.) verwandt, so ist sie bei Frostwetter zur 
Verhütung der Eisbildung zuvor mit Kochsalz (0; bis 1 kg auf 10 I 
Kresolschwefelsäurelösung) unter sorgfältigem Umrühren zu vermischen. 
Ställe, Höfe, Geräte usw, die mit Soda= oder Seifenlösung gereinigt 
wurden, sind vor der Desinfektion mit Kresolschwefelsäurelbösung durch Ab- 
spülen mit Wasser von den Soda= oder Seifenresten zu befreien. 
7. Sublimatlösung (0, prozentig). Zur Herstellung wird je 1 g Sub- 
limat mit Kochsalz unter Zusatz einer kleinen Menge roten Farbstoffs oder 
eine der käuflichen rosa gefärbten Sublimatpastillen, (Pastilli hydrargyri 
bichlorati des Deutschen Arzneibuchs) mit 1 g Sublimat, in 1 I 
Wasser aufgelöst. 
Ställe, Höfe, Geräte usw., die mit Soda= oder Seifenlösung gereinigt 
wurden, sind vor der Desinfektion mit Sublimatlösung durch Abspülen mit 
Wasser von den Soda= oder Seifenresten zu befreien. Desinfektionsarbeiten, 
bei denen größere Mengen von Sublimat verbraucht werden, wie die Des- 
infektion von Ställen, Höfen usw., dürfen nur unter tierärztlicher oder 
polizeilicher Aufsicht ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, namentlich bei 
der Desinfektion von Rinderställen, auf die Sublimatdesinfektion 24 Stunden 
später eine Abspülung der mit Sublimat behandelten Gegenstände mit 
0, prozentiger Lösung von Schwefelkalium (Kalium sulkuratum des Deut- 
schen Arzneibuchs) folgen zu lassen.
	        
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