(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 383
haut des Herzens und des Herzmuskels (Dicke, Farbe und sonstige Beschaffenheit,)
festzustellen. Auch die Untersuchung der Kranzgefäße darf nicht unterbleiben.
(9) Die Untersuchung der übrigen Teile der Lungenarterie ist mit derjenigen
der Lunge und die des Brustteils der Aorta mit derjenigen des Bauchteils zu
verbinden.
(10) Demnächst folgt die Untersuchung der Lungen. Um die Lungen genau
untersuchen zu können, müssen sie aus der Brusthöhle herausgenommen werden.
Dies muß vorsichtig geschehen, damit das Lungengewebe nicht zerrissen oder gedrückt
wird. Sind Verwachsungen zwischen den Lungen und der Rippenwand vorhanden,
so sind sie nicht zu durchschneiden, sondern es ist das Rippenfell an den betreffenden
Stellen mitzuentfernen. Nachdem die Lungen herausgenommen worden sind, werden
ihre Größe, Gestalt, Farbe und Konsistenz bestimmt. Endlich müssen große, glatte
Einschnitte in die Lungen gemacht werden, um ihre innere Einrichtung festzustellen.
Soll endlich der Zustand der Blutgefäße und Luftröhrenäste ermittelt werden, so
müssen sie mit der Schere aufgeschnitten und bis in ihre Verästelungen verfolgt
werden.
(11) An die Untersuchung der Lungen schließt sich diejenige der oberen Ab-
schnitte der Rippen an.
(12) In denjenigen Fällen, in denen eine vollständige Zerlegung der Brust-
organe aus irgend einem Grunde nicht erforderlich erscheint, es aber angezeigt ist,
ihre allgemeinen Verhältnisse kennen zu lernen oder nur ein einzelnes Organ
genauer zu untersuchen, kann ein verkürztes Verfahren angewandt werden. Man
nimmt die Lungen im Zusammenhange mit dem Herzen und den Halsorganen
heraus und trennt hierauf die einzelnen Teile je nach Bedürfnis voneinander, um
sie zu untersuchen, oder nimmt die Untersuchung vor, ohne den Zusammenhang
der Teile aufzuheben.
4. AUntersuchung der Bauchböbte.
§ 13.
(1) Bei der Untersuchung der Bauchhöhle und der in ihr gelegenen Organe
ist eine bestimmte Reihenfolge einzuhalten, um den Zusammenhang der Teile
möglichst wenig aufzuheben und kein Organ unbeachtet zu lassen. Es empfiehlt
sich folgende Reihenfolge: Netz und Bauchfell der Bauchwand, Leer= und Hüftdarm,
kleiner Grimmdarm, Blind= und großer Grimmdarm, Gekröse nebst Lymphknoten,