Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

386 (Ausf.-Verordn. z. Viehsenchengesetz.) 
6. Um die Nieren und Nebennieren herauszunehmen, wird ein horizontaler 
Längsschnitt außenwärts von den Nieren durch das Bauchfell gemacht, letzteres 
nach innen zurückgeschoben und Nieren und Nebennieren ausgelöst. Hierbei ist 
besondere Aufmerksamkeit auf das Verhalten der Harnleiter zu richten. Wird an 
den Harnleitern eine Abweichung ermittelt, so sind sie in Verbindung mit den 
Beckenorganen zu lassen. Nachdem dann die Kapsel von jeder der beiden Nieren 
entfernt worden ist, werden Größe, Gestalt, Farbe, Festigkeit und etwa vorhandene 
krankhafte Veränderungen festgestellt. Dann wird über den äußeren gewölbten 
Rand ein Längsschnitt durch die ganze Dicke jeder Niere bis zum Nierenbecken 
geführt, und es werden, nachdem die Schnittfläche abgespült worden ist, Mark- 
und Rindensubstanz, Nierenbecken und Blutgefäße untersucht. Die Nebennieren 
werden äußerlich und auf dem Durchschnitt geprüft. Die Harnleiter werden bis 
zu ihrem Eintritt in die Harnblase aufgeschnitten. 
7. Nachdem ferner die Harnblase an ihrer unteren Wand durch einen Längs- 
schnitt geöffnet und ihr Jnhalt festgestellt worden ist, werden Harnblase, Mastdarm 
und die mit ihnen in Verbindung stehenden Geschlechtsorgane im Zusammenhange 
herausgenommen und untersucht. Bei weiblichen Tieren werden zuerst die Eier- 
stöcke, dann die Scheide und schließlich die Gebärmutter betrachtet. Bei der Gebär- 
mutter sind die Weite und der Inhalt, die Beschaffenheit der inneren Oberfläche, 
der Wand und der Anhänge zu ermitteln. Das Euter ist von hintenher zu durch- 
schneiden. Bei männlichen Tieren sind der Leistenkanal, der Samenstrang und der 
Hoden nebst Nebenhoden besonders zu beachten. Der Hoden wird vom freien 
Rande aus gegen den Nebenhoden durchschnitten. Der Mastdarm wird an der 
oberen Wand geöffnet. 
8. Darauf wird das Zwerchfell herausgeschnitten und untersucht. Außerdem 
werden die großen Blutgefäße, nämlich der Brust= und Bauchteil der Aorta 
bis zur Teilung, die Bauchschlagader, die vordere und hintere Gekrösarterie mit 
ihren Asten, dann der Milchbrustgang und die Becken= und Darmbeinlymphknoten 
geprüft. 
9. Schließlich ist eine Untersuchung der Bauch= und Beckenmuskeln, der Rücken- 
und Lendenwirbelsäule und der Beckenknochen vorzunehmen. Veränderte Abschnitte 
der Wirbelsäule und der Beckenknochen werden am zweckmäßigsten nach beendigter 
Zerlegung herausgenommen.
	        
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