(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 387
2. Wiederkäuer.
1. Nachdem das Netz untersucht und abgeschnitten worden ist, werden, um
Raum zu gewinnen, Pansen, Haube, Pfalter und Labmagen im Zusammenhange
herausgenommen. Zu diesem Zwecke wird die Verbindung des Pansens mit dem
Zwerchfell gelöst, die Speiseröhre hinter dem Zwerchfell durchschnitten und der
Zwölffingerdarm gleich nach seinem Austritt aus dem Labmagen unterbunden und
hinter der Unterbindung gleichfalls durchschnitten. Dabei ist auf etwa vorhandene
ungewöhnliche Verbindungen der einzelnen Magenabteilungen mit benachbarten Or-
ganen zu achten. Hierauf wird die Milz vom Pansen abgelöst. Dann werden
die vier Magenabteilungen zunächst äußerlich und dann nach Offnung untersucht.
Nachdem alsdann das Gekröse des Dünndarms geprüft worden ist, wird der Hüft-
darm in der Nähe der Hüftblinddarmöffnung unterbunden und vor der Unter-
bindung durchschnitten. Hierauf werden Hüft= und Leerdarm ganz dicht am Ge-
kröse abgetrennt und der Leerdarm, nachdem der Zwölffingerdarm am hinteren Ende
unterbunden worden ist, hinter der Unterbindung abgeschnitten. Jetzt werden Leer-
und Hüftdarm an derjenigen Stelle, wo sich das Gekröse ansetzt, aufgeschlitzt.
Sodann wird das Gekröse des kleinen Grimmdarms untersucht, der letztere vor dem
Ubergang in den Mastdarm abgeschnitten und bis zu der Stelle, wo er sich mit
dem Zwölffingerdarme kreuzt, hart am Gekröse abgelöst. Endlich wird auch der
Zwölffingerdarm vom Gekröse abgetrennt, aber nicht geöffnet. Blind= und Grimm-
darm werden im Zusammenhange herausgenommen, nachdem die Gekröswurzeln
durchschnitten worden sind. Darauf wird das Gekröse untersucht. Dann werden
die Windungen des großen Grimmdarmlabyrinths voneinander gelöst und mittels
Schere dicht an der Gekrösansatzstelle aufgeschnitten. Schließlich wird der Zwölf-
fingerdarm in seiner natürlichen Verbindung mit der Leber aufgeschnitten und in
der gewöhnlichen Weise geprüft.
2. Die weitere Zerlegung und die Untersuchung der in der Bauchhöhle ge-
legenen Organe erfolgt wie beim Pferde.
3. Schwein.
1. Nachdem der Zwölffingerdarm unter der rechten Niere zweimal unterbunden
und zwischen den Unterbindungen durchschnitten worden ist, wird sein hinteres,
zwischen den Gekrösplatten gelegenes Ende hervorgezogen und in Verbindung mit
dem Leer= und Hüftdarm dicht am Gekröse abgeschnitten. Ferner wird der Hüft-
darm in der Nähe der Hüft-Blinddarmöffnung unterbunden und vor der Unter-
54