Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

388 (Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 
bindung durchschnitten. Nunmehr wird der ganze Dünndarm an der Ansatzstelle 
des Gekröses mit einer Darmschere aufgeschlitzt. Blinddarm, großer und kleiner 
Grimmdarm werden im Zusammenhange herausgenommen, indem man die Gekrös- 
wurzeln durchschneidet. Der kleine Grimmdarm wird dicht vor dem Mastdarm 
abgeschnitten. Dann werden die Windungen des großen Grimmdarms vorsichtig 
auseinandergezogen und ausgelöst und darauf an der Gekrösansatzstelle aufge- 
schnitten. Der Untersuchung des Darmkanals hat stets diejenige des Gekröses mit 
seinen Lyomphknoten, Lumph= und Blutgefäßen vorauszugehen. Nächstdem werden 
Netz und Milz herausgenommen. 
2. Die weitere Zerlegung und die Untersuchung der in der Bauchhöhle ge- 
legenen Organe erfolgt wie beim Pferde. 
4. Fleischfresser. 
1. Der Zwölffingerdarm wird hinter der rechten Niere zweimal unterbunden 
und zwischen den Unterbindungen durchschnitten. Dann wird das hintere Ende 
des Zwölffingerdarms im Zusammenhange mit Leer-, Hüft-, Blind= und Grimm- 
darm herausgeschnitten und der Grimmdarm vor dem Mastdarm abgeschnitten. Nun- 
mehr kann der Darm in gerader Linie ausgestreckt und an der Gekrösansatzstelle 
aufgeschlitzt werden. Der Untersuchung des Darmkanals hat stets diejenige des 
Gekröses mit seinen Lyomphknoten, Loumph= und Blutgefäßen vorauszugehen. Als- 
dann wird die Milz vom Netze abgelöst und dieses herausgeschnitten. 
2. Die weitere Zerlegung und die Untersuchung der in der Bauchhöhle ge- 
legenen Organe erfolgt wie beim Pferde. 
5. Offnung und Antersuchung des Halses. 
8 14. 
(1) Zunächst sind die großen Gefäße und Nerven zu untersuchen. Dann 
wird der Kehlkopf im Zusammenhange mit Zunge, Ganmensegel, Schlundkopf 
(Schlund), Luftröhre und Speiseröhre herausgeschnitten. Wenn Herz und Lunge 
schon vor der Untersuchung der Halsorgane herausgenommen worden sind, ist da- 
rauf zu achten, daß kein Teil der Speiseröhre oder Luftröhre in der Brusthöhle 
verbleibt. 
(2) Nunmehr werden die einzelnen Teile, z. B. Kehlkopf, Luftröhre, Speise- 
röhre usw., vollständig geöffnet und ihre Beschaffenheit festgestellt. Dabei sind die
	        
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