(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 395
Einschnitte gemacht, um die innere Beschaffenheit der Lungen zu ermitteln. Bei
der Untersuchung der Schnittflächen ist das Verhalten des zwischen den Läppchen
gelegenen Gewebes, der Lungenbläschen, der Lymphgefäße und Lymphknoten zu
beachten. Auch der Inhalt der Luftröhrenäste und die Beschaffenheit der Schleim-
haut sowie das Verhalten der Blutgefäße sind anzugeben.
6. Pockenseuche.
8 26.
Zunächst ist eine genaue äußere Besichtigung vorzunehmen. Es ist nament—
lich die Beschaffenheit der Haut am Kopfe, besonders um das Maul und die Augen,
ferner an der inneren Fläche der Schenkel, am Bauche, an der Brust und an der
unteren Fläche des Schwanzes anzugeben. Ferner ist der Zustand der Schleim—
haut der Nasenhöhle, des Kehl- und Schlundkopfs und der Luftröhre festzustellen,
dann sind Lungen, Herz, Milz, Leber, Nieren, Magen und Darm zu unter—
suchen.
7. Schweineseuche und Schweinepest.
8 26.
A. Schweineseuche.
(1) Beim schnellen Verlaufe der Schweineseuche zeigen sich oft nur Ver-
änderungen, die der Blutvergistung zuzurechnen sind. Es sind deshalb besonders
die äußere Haut, die serösen Häute sowie Milz, Leber, Nieren, Herz, Muskeln
und Lymphknoten zu untersuchen. Häufiger aber findet sich gleichzeitig eine schwere
Lungen-, Brustfell= und Herzbeutelentzündung. Deshalb ist auch eine Untersuchung
der Lungen, der Luftröhrenäste, der zugehörigen Lyumphknoten, des Brustfells, des
Herzbeutels und des Bauchfells vorzunehmen.
(2) In Fällen, wo die Schweineseuche einen langsamen Verlauf genommen
hat, ist auf die Untersuchung der Lungen, der Luftröhrenäste, des Lungen= und
Rippenfells, des Herzbeutels und der nachbarlichen Lymphknoten besondere Sorgfalt
zu verwenden. Auch sind der allgemeine Ernährungszustand und die Beschaffen-
heit der äußeren Haut zu beachten.
B. Schweinepest.
(1) Hat die Schweinepest einen schnellen Verlauf genommen, so ist der Zu-
stand der äußeren Haut, der Milz, der Leber, der Nieren, des Herzens, der
55“