Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

  
  
  
  
  
  
  
  
(Ausf.-Verordn. z. Viehseuchengesetz.) 423 
Tag 
Tag Ort Name und des Weiter- u u 
Wohnort des verlaufs des Käufers oderr Bemerkungen“"“) 
bsherigen oder des 
. Besitzers stige sonstigen 
der Übernahme tz sonstigen Abnehmers 
Abgangs 
5 6 7 g 10 
i Das benstehend bezeichnete 
10. 10. 10 n 6 X in V 1. 11. 10 tn- 9 X— * cheichnete 
nt * v Bestande des Gutsbesitzers A. 
Bez. Es soll aus dem Bestand am 
..... entfernt werden. 
X, den 
Gemeindevorstand. 
Das nebenstehend bezeichnete 
Pferd ist von mir untersucht 
und frei von Erscheinungen be- 
funden worden, die auf das Vor- 
handensein einer der Anzeige- 
flicht unterliegenden Seuche 
chließen oder den Ausbruch 
einer solchen befürchten lassen. 
B, den 
X 
Bezirkstierarzt. 
21.10. 10 X in V 25. 10. 10 Landwirt L in R. 
Verw.= 
Bez. 
30.11. 10 Markt in Händler A in Bl5 Kühe Händler A in B. 
H schwarzbunt 
5. 12. 10 
5 Kühe OHändler C in D. 
rotgescheckt, 
2 Ochsen 
17. 12. 10 
  
  
  
  
  
  
I#) Sollen die Ursprungs= und die Gesundheitszeugnisse in das Kontrollbuch eingetragen werden, so hat 
dies in Spalte „Bemerkungen“, wie im Muster angedeutet, zu geschehen.
	        
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