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für den Gemeindebezirk Reichenhausen (Amtsgerichtsbezirk Kaltennordheim),
für den. Gemeindebezirk Oechsen (Amtsgerichtsbezirk Stadtlengsfeld),
für den Gemeindebezirk Sünna mit Ausnahme des Flurbezirks Räsa (Amts-
gerichtsbezirk Vacha),
für den Gemeindebezirk Bechstedtstraß (Amtsgerichtsbezirk Vieselbach),
für den Gemeindebezirk Kleinmölsen (Amtsgerichtsbezirk Vieselbach),
für den Gemeindebezirk Grochwitz (Amtsgerichtsbezirk Weida),
für den Gemeindebezirk Daasdorf am Berge (Amtsgerichtsbezirk Weima y),
für den Gemeindebezirk Possendorf (Amtsgerichtsbezirk Weimar),
mit dem 1. Juli 1912 beginnt.
Weimar, den 15. Mai 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement der Justiz.
Rothe.
(Nr. 51.) Ministerialbekanntmachung über die Genehmigung einer Stiftung des Kommerzienrats
Hermann Naumann in Ilmenau.
Der Kommerzienrat Hermann Naumann in Ilmenau hat zum fünfundsiebzig-
jährigen Bestehen der Farbenfabrik Fischer, Naumann & Co. in Ilmenau für
die Arbeiter der Fabrik eine Unterstützungskasse gestiftet und mit einem Kapitale
von 20000 Mark ausgestattet. Die Zinsen davon sollen zur Unterstützung der
Arbeiter oder deren Angehörigen und Hinterbliebenen verwendet werden.
Diese Stiftung ist nach § 14 des Ausführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuche von uns genehmigt worden.
Weimar, den 27. April 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Für den Departementschef:
Schmid. Burgk.
Druck: Weimartscher Verlag C. m. b. H. in Welmar