24
· §4.
Das Eichamt besteht aus einem Vorstand und einem Rechnungsführer, der
zugleich der Stellvertreter des Vorstandes ist, und der erforderlichen Anzahl von Eich-
meistern. Die Nebenstellen werden von einem Leiter verwaltet.
85.
Das Obereichamt hat Sorge zu tragen für die erforderliche Ausrüstung der
Eichämter, für die fortdauernde Richtigkeit und Brauchbarkeit der Normale und
sonstigen Prüfungsmittel, für die Bestellung und Anleitung der Eichmeister und für
den Schriftenwechsel mit der Kaiserlichen Normaleichungskommission.
Die technischen Arbeiten des Obereichamts umfassen die Vergleichung und Be—
richtigung der Normale, die Eichung von Präzisionsgegenständen (Längenmaßen, Wagen
und Gewichten) Goldmünzgewichten, selbsttätigen Wagen und Getreideprobern, sowie
die Beglaubigung von Faßkubizierapparaten.
Das Obereichamt ist befugt, in geeigneten Fällen die Tätigkeit der Eichämter
selbst zu übernehmen.
86.
Die Eichämter in Weimar, Apolda, Eisenach und Neustadt an der Orla sind
zuständig für die Eichung von Längenmaßen und Dickenmaßen, von Flüssigkeitsmaßen
und Meßwerkzeugen für Flüssigkeiten, von Fässern, von Hohlmaßen und Meßwerk-
zeugen für trockene Gegenstände, von Handelsgewichten, von Handelswagen und
Wagen für Reisegepäck und für Stückgüter im Verkehre der Eisenbahn sowie
Wagen für Postpäckereien ohne angegebenen Wert, sowie für die Beglaubigung von
Fischversandgefäßen.
Das Eichamt in Ilmenau ist zuständig für die Eichung von Aräometern, von
Meßwerkzeugen für wissenschaftliche und technische Untersuchungen, von Längen-
maßen und Dickenmaßen, von Flüssigkeitsmaßen und Meßwerkzeugen für Flüssig-
keiten, von Bierfässern, von Hohlmaßen und Meßwerkzeugen für trockene Gegenstände,
von Handelsgewichten und von Handelswagen mittlerer Tragfähigkeit.
§ 7.
Die Nebenstellen sind zur bequemeren und schnelleren Erledigung der Eich-
geschäfte bestimmt. Sie übernehmen daher gemäß ihrer Ausrüstung Anträge auf
Eichungen und halten nach Bedarf eigene Eichtage ab.