Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

(Genehmigung ꝛc. v. Dampfkesseln.) 493 
Vordruck C. 
Bescheinigung 
über 
die Abnahmeuntersuchung eins Dampfkessels. 
Der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschilde bezeichnete Dampfkessel: 
festgesetzte höchste Dampfspannung: —Q Atmosphären Überdruck, 
Name und Wohnort des Fabrikanteen é 
laufende Fabriknummer: 
Jahr der Anfertigung: 
Mindestabstand des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes von der höchsten Stelle 
der Feuerzüge in mm:— 
ist einschließlich seiner Ausrüstungsstücke heute der Abnahmeprüfung gemäß § 24 Abs. 3 der 
Gewerbeordnung unter Dampf unterzogen worden. 
Der Kessel ist nach den vorgelegten Prüfungszeugnissennan 
derBauprüfungundam...................................................... der Wasserdruckprobe unterzogen und 
seine Anlegung durch Urkunde des. zu.....................................·..... 
vom................................................................ genehmigt worden. 
Der Kessel ist aufgestllttttttttt 
Bei der Abnahme ist folgendes festgestellt worden: 
1. Die Feuerzüge liegen an ihrer höchsten Stelle mm unter dem festgesetzten 
niedrigsten Wasserstande, der am Kessel durch eine Strichmarke erkennbar gemacht ist, 
die sich. mm................................................................ befindet. 
2. Der Kessel besittkt Speiseventil, welche durch den Druck des Kesselwassers 
geschlossen und ein. Absperr- zwischen dem Speiseventil und dem Kessel. 
3. Die Speisevorrichtungen bestehenin 
4. Der Kessel ist mit eiiern versehen, mittels de en er von der 
Dampfleitung abgesperrt werden kann. Er ist ferner mit iien í í íí í ,, íí í n. 
versehen, mittels d. #en er entleert werden kann. 
5.Außer..................... Wasserstandsglafe»».,welche.....mitdervorgefchriebenenMarkefür 
den festgesetzten niedrigsten Wasserstand versehen , befinde sich am Kessel 
 
	        
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