498 (Genehmigung 2c. v. Dampfkesseln.)
Vordruck E. Bescheinigung
über
die Bauprüfung eiees Dampfkessels.
Der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschilde bezeichnete Dampfkessel:
festgesetzte höchste Dampfspannung:—— Atmosphären Uberdruck,
Name und Wohnort des Fabrikanten
laufende Fabriknummer:
Jahr der Anfertigung:3
Mindestabstand des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes von der höchsten Stelle
der Feuerzüge in mm:-.
ist nach § 12 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung o0dvv..
................................. Dampfkesseln vom 17. Dezember 1908 der Bauprüfung unterzogen worden.
Dabei ist folgendes festgestellt:
1. Die Ausführung des Kesselkörpers stimmt mit der — zur Genehmigungsurkunde,
vom................................................................. gehörigen — beigehefteten Zeichnung überein,
22222 —
— 222222
3. das zu den Wandungen des Kessels verarbeitete Material ist laut beifolgende
Zeugnisse. geprüft worden.
4. der festgesetzte niedrigste Wasserstand ist nach § 8 an der Kesselwandung durch eine
feste Strichmarke von etwa 30 mm Länge, die von den Buchstaben N. W. begrenzt
wird, dauernd kenntlich gemacht.
(Zusatz für erneut zu genehmigende Dampfkessel.)
Der Kesselerscheinthiernachund gemäß § 12 Abs. 2 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über
die Anlegung donn.... Kesseln vom 17.Dezember 1908, sofern er der Wasserdruckprobe mit be-
friedigendem Erfolge widersteht, zur erneuten Genehmigung mit——— A#tmosphären Überdruck geeignet.
................................................................. (Ort und Datum).
(Unterschrift).