Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

(Genehmigung rc. v. Dampfkesseln.) 499 
Bescheinigung Vordruck G. 
über 
die Bauprüfung und Wasserdruckprobe eines . Dampfkessels. 
Der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschilde bezeichnete Dampfkessel: 
festgesetzte höchste Dampfspannun:—-. Atmosphären Uberdruck, 
Name und Wohnort des Fabrikanten, 
laufende Fabriknummer: 
Jahr der Anfertigun: 
Mindestabstand des festgesetzten niedrigsten Wasserstandes von der höchsten Stelle 
der Feuerzüge in mm:--= 
ist nach § 12 der allgemeinen polizeilichen Bestimmungen über die Anlegung podrv.... 
Dampfkesseln vom 17. Dezember 1908 der Bauprüfung und der Wasserdruckprobe mit einem 
Wasserdrucke von——# Atmosphären Uberdruck unterzogen worden. 
Dabei ist folgendes festgestellt: 
1. die Ausführung des Kesselkörpers stimmt mit der — zur Genehmigungsurkunde 
vom ... gehörigen — beigehefteten Zeichnung überein, ausgenommen 
  
dd——————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————e 
3. das zu den Wandungen des Kessels verarbeitete Material ist laut beifolgende 
Zeugnisse.. geprüft worden. 
4. Der festgesetzte niedrigste Wasserstand ist nach § 8 an der Kesselwanudug durch eine 
feste Strichmarke von etwa 30 mm Länge, die von den Buchstaben N. W. begrenzt 
wird, dauernd kenntlich gemacht. 
Der Kessel hat dem Probedrucke mit befriedigendem Erfolge (§ 12 Abs. 3) widerstanden. 
Die Niete, mit denen das Fabrikschild am Kessel befestigt ist (§ 11), sind mit dem 
................................................................. Stempel versehen worden. 
(Zusatz für erneut zu genehmigende Dampfkessel.) 
Der Kessel erscheint hiernach zur erneuten Genehmigung mit Atmosphären 
UÜberdruck geeignet. 
................................................................ (Ort und Datum). 
  
(Unterschrift).
	        
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