Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

(Genehmigung 2c. v. Dampfkesseln.) 505 
Zu § 4. Speisevorrichtungen. 
Der Kessel wird mit zwei zuverlässigen Speisevorrichtungen 
ausgerüstet, welche nicht von derselben Betriebsvorrichtung ab- 
hängen. 
Als Speisevorrichtungen dienen: a) eien. 
b) ein 
Abmessungen der Speisevor- zua) — 
richtungen: 
Cuthwesser, Hub, Zahl der s——————sss———————————————————————————————————————————————...-- 
#ncken Hübe in der Min.; hddhe..... 
l.xy Leistungsfähigkeit zuaa)) 
in der Min.) 
2222222254 
Zu 86. Speiseventil. 
Der Kessel erhält... Speiseventil. von mmrm 
lichtem Durchmesser, welche bei Absperrung der Speisevorrich- 
tungen durch den Druck des Kesselwassers geschlossene w. 
Zu § 6. Absperr= und Entleerungsvorrichtungen. 
Der Kessel ist mit den vorgeschriebenen Absperr= und Ent- 
leerungsvorrichtungen versehen. 
Zu §7. Wasserstandsvorrichtungen. 
Der Kessel ist nnit. Wasserstandsglase 
..................................................... versehen. 
Dieselben sind in einer zur Längsrichtung des Schiffes recht- 
winkligen Ebene, in gleicher Höhe und Entfernung von der Kessel— 
mitte, möglichst weit entfernt von ihr, in einem Abstande von 
mm von einander angebracht. 
Außerdem befinde sich am Kesse í í í í í í í . 
........................................... alsWasserstandsvdrrichtung. 
Die Wasserstandsvorrichtungen sind gesondert — an einem 
gemeinschaftlichen Körper — unmittelbar — durch Verbindungs- 
rohre — mit dem Innern des Kessels verbunden. Die gemein- 
schaftlichen Verbindungsrohre haben . mm, die gesonderten 
Verbindungsrohre . mmm lichten Durchmesser. 
Die Hähne und Ventile der Wasserstandsvorrichtungen sind 
so eingerichtet, daß man während des Betriebs in gerader Rich— 
tung durch die Vorrichtungen hindurchstoßen kann. Der unterste 
Probierhahn wird in der Ebene des niedrigsten Wasserstandes 
angebracht. 
(Angabe für Schiffskessel.)
	        
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