(Genehmigung 2c. v. Dampfkesseln.) 505
Zu § 4. Speisevorrichtungen.
Der Kessel wird mit zwei zuverlässigen Speisevorrichtungen
ausgerüstet, welche nicht von derselben Betriebsvorrichtung ab-
hängen.
Als Speisevorrichtungen dienen: a) eien.
b) ein
Abmessungen der Speisevor- zua) —
richtungen:
Cuthwesser, Hub, Zahl der s——————sss———————————————————————————————————————————————...--
#ncken Hübe in der Min.; hddhe.....
l.xy Leistungsfähigkeit zuaa))
in der Min.)
2222222254
Zu 86. Speiseventil.
Der Kessel erhält... Speiseventil. von mmrm
lichtem Durchmesser, welche bei Absperrung der Speisevorrich-
tungen durch den Druck des Kesselwassers geschlossene w.
Zu § 6. Absperr= und Entleerungsvorrichtungen.
Der Kessel ist mit den vorgeschriebenen Absperr= und Ent-
leerungsvorrichtungen versehen.
Zu §7. Wasserstandsvorrichtungen.
Der Kessel ist nnit. Wasserstandsglase
..................................................... versehen.
Dieselben sind in einer zur Längsrichtung des Schiffes recht-
winkligen Ebene, in gleicher Höhe und Entfernung von der Kessel—
mitte, möglichst weit entfernt von ihr, in einem Abstande von
mm von einander angebracht.
Außerdem befinde sich am Kesse í í í í í í í .
........................................... alsWasserstandsvdrrichtung.
Die Wasserstandsvorrichtungen sind gesondert — an einem
gemeinschaftlichen Körper — unmittelbar — durch Verbindungs-
rohre — mit dem Innern des Kessels verbunden. Die gemein-
schaftlichen Verbindungsrohre haben . mm, die gesonderten
Verbindungsrohre . mmm lichten Durchmesser.
Die Hähne und Ventile der Wasserstandsvorrichtungen sind
so eingerichtet, daß man während des Betriebs in gerader Rich—
tung durch die Vorrichtungen hindurchstoßen kann. Der unterste
Probierhahn wird in der Ebene des niedrigsten Wasserstandes
angebracht.
(Angabe für Schiffskessel.)