Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

  
510 (Genehmigung 2c. v. Dampfkesseln.) 
Nachweisung 
der von de. ND #zuuu. 
im Rechnungsjahre 19 auszuführenden, regelmäßig wiederkehrenden 
im Mont —— 19. ausgeführten Dampfiessel= 
Untersuchungen, für welche die nachstehend bezeichneten Kesselbesitzer Gebühren 
und Nebenkosten zu entrichten haben. 
  
  
  
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
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Anmerkung. Vergebliche Prüfungen nach 1 1 bis 3 und III 3 sind in Spalte 10 unter Angabe der 
Gründe für die Notwendigkeit der Wiederholung der Untersuchung zu bezeichnen; Druckproben für Kessel, die in 
einen andern Bundesstaat oder ins Ausland gehen sind kenntlich zu machen 
  
Jun:lnrn
	        
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