Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

(Ausstellung 2c. v. Dampffässern.) 531 
durch ein Schild (Fabrikschild), welches it am Dampf- 
faß befestigt ist, kenntlich gemacht. 
9. Zur Anbringung des amtlichen Kontrollmanometers . d. Dampf- 
faß (ffässer) mit. ...................... ausgerüstet. 
10. Material d. Dampffaß ("fässer) (Art, Güte, Dickeh: 
11. Zusammenfügung 8d.. Dampffasse. (genietet, geschraubt, geschweißt oder wie 
sonst) unter Angabe der etwaigen Verankerungen: 
  
12. Zahl, Form, Größe der Offnungen und deren Verschlüsse (durch Handskizzen mit 
Maßen zu verdeutlichen, falls die Zeichnung des Dampffasses nicht hierüber Auf- 
fchlußgibt):......................................·..............................·........................................................ 
13.AngabenübereineetwaigeEinmauernngoderUmmantelungd...»...... Dampifasse»....: 
14. Besondere Bemerkungen: 
Der zuständige technische Sachverständige: 
Anmerkung: Bon der beabsichtigten Anlegung eines oder mehrerer gleichartig gebauter und betriebener 
Dampffässer ist unter Vorlegung dieser Beschreibung und einer maßstäblichen Zeichnung des 
Dampffasses je in dreifacher Ausführung dem zuständigen Sachverständigen (5 4 der Ver- 
ordnung) Anzeige zu machen. 
Die Angaben der Beschreibung erfolgen teils durch Unterstreichung des Zutreffenden, 
teils durch Worte, Zahlen und Skizzen. Sollte der belassene Raum hierzu nicht überall 
ausreichen so ist der freie Raum dieses Formulars zu Ergänzungen zu benutzen.
	        
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