534 (Aufstellung 2c. v. Dampffässern.)
Anlage C.
Bescheinigung
über die
Abnahmeprüfung eines Dampffasses.
Das für eine höchste Dampfspannung von ——#2; Atmosphären Uberdruck im Be-
schickungsraum und p0odv. im Mantel bestimmte, von der Firnnaa
zu im Jahre 19. angefertigte, mit der laufenden Fabrik-
nummer ... bezeichnete Dampffaß von nn 1 Inhalt des Beschickungsraums,
und von ... 1 Inhalt des Mantels, ist einschließlich seiner Ausrüstungsstücke heute
der vorgeschriebenen Abnahmeprüfung unterzogen worden.
Das Dampffaß entspricht den Bestimmungen der Verordnung, betreffend die Aufstellung,
die Einrichtung und den Betrieb der Dampffässer, wie folgt:
Zu § 1. Das Dampffaß wird durch mittelbare — unmittelbare — Einwirkung von
Dampf — Feuer — geheizt- ·
Zu§5.DasDampffaßist...................... innerhalb der Betriebsstätte aufgestellt.
Zu § 6. Es ist ien vorhanden, welche es gestattet, das
Dampffaß für sich von der Dampfleitung abzusperren.
Die Einwirkung der Feuerung auf das Dampffaß kann durch .
.......................................... ohne weiteres gehemmt werden.
Zu § 7. An dem Dampffaß befinde. sich. zuverlässige Sicherheitsventil..
von........... mmlichterWeite.DieBelastungde......Sicherheitsventil.....ist
mitHilfevon..................... Druck nach den Angaben des Kontrollmano-
meters so eingestellt, daß d. Ventil.bei der festgesetzten höchsten Be-
triebsspannung von Atmosphären Überdruck sich öffne
Die Bauart, Abmessung und Belastung d. Sicherheitsventil.
sind aus nachstehendem ersichtlich:
An dem Dampffaß befindet sich ein zuverlässiges Manometer — Thermo-
meter —.
TDT.. Sicherheitsventil und das Manometer sind so angebracht,
daß sie voraussichtlich durch den Inhalt des Dampffasses nicht ungangbar
gemacht werden können.
Die Vorrichtung zur Prüfung, ob noch Druck in dem Dampffaß vor-
handen ist, besteht uaus.