Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

(Aufstellung 2c. v. Dampffässern.) 535 
In der Dampszuleitung vor dem Dampffaß ist ein Druckverminderungs- 
ventil eingeschaltet, welches so eingestellt worden ist, daß der Druck im Dampf- 
faß dauernd nicht — höchstens um——° Atm. — über den genehmigten 
Betriebsdruck steigen kann. 
Zu § 8. Am Dampffaß befindet sich ein Kontrollflansch zur Anbringung des amtlichen 
Prüfungsmanometers. 
Zu § 13. Die Prüfung der Anlage hat ergeben, daß ihrer Inbetriebnahme Bedenken 
nicht entgegenstehen. 
Der zuständige technische Sachverständige. 
74°
	        
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