Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

(Aufstellung 2c. v. Dampffässern.) 541 
Anlage 6. 
Bescheinigung 
über 
die Abnahmeprüfung eines Dampffasses, das mit einer der zugelassenen 
Einrichtungen zur Berhütung der Steigerung der Betriebsspannung über 
½ UAtmosphären dberdruck versehen ist. 
  
Auf Veranlassung 
wurde heute vom Unterzeichneten ein nach Angabe von der Firma 
geliefertes — gebautes — für nicht mehr als ½ Atmosphäre Überdruck bestimmtes Dampf- 
gefäß der Abnahmeprüfung unterzogen. 
Das Dampfgefäß soll bestimmungsgemäß Verwendung finden zu 
Die Vorrichtung zur Verhütung der Steigerung des Betriebsdruckes über ½ Atmosphäre 
besteht in · 
Es wird bescheinigt, daß diese Vorrichtung, welche im Betriebe geprüft wurde, den 
Bestimmungen entspricht. 
Es steht daher der Inbetriebnahme des Dampfgefäßes ein Bedenken nicht entgegen. 
Der zuständige technische Sachverständige 
Vereins-Ingenieur. 
Nichtzutreffendes ist zu streichen. 
1912 75
	        
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