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Nr. 4060. Bekanntmachung, betr. die dem Internationalen Übereinkommen über
den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 30. April 1912.
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Num—
mern 20—22:
S. 302. Veränderung in der Verwaltung des Reichskriegsschatzes.
„ 302. Veränderungen in dem Verzeichnis der in den Anlagen zum Viehseuchen-
Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reiche und Osterreich-Ungarn
aufgeführten Sperrgebiete.
„ 302. Verlegung der Zollgrenze an der Geeste gegen das Geestemünder Zoll-
ausschlußgebiet.
„ 303. Ungeeignetheit von mit Terpentinöl vergällter Essigsäure zum Glänzen
von Zelluloidwaren.
„ 303. Beförderung bezw. Ernennung von als Stationskontrolleure tätigen Zoll-
inspektoren.
„ 303. Zulassung von Elektrizitätszählern und Strom= und Spannungswandlern
zur amtlichen Beglaubigung.
„ 308 u. 311. Neuaufstellung des Verzeichnisses der mit der Einziehung von
Gerichtskosten betrauten Behörden (Kassen).
„ 308. Ausdehnung des Geltungsbereichs der Ortstaxe auf Nachbarpostorte.
„ 378. Ergänzung und Anderung der Anlage D der Zuckersteuer-Ausführungs-
bestimmungen (Herstellung von Pergamentpapier).
„ 378. Anderung im Warevverzeichnisse zum Zolltarif (betr. den polierfähigen
Kalkstein).
„ 379. Aufnahme von Orten in das Verzeichnis der Orte, an denen sich gemäß
der Weinzollordnung zuständige Zollstellen befinden.
„ 379. Anderung der Post-Zollordnung.
„ 379. Zulassung eines zollfreien Veredelungsverkehrs mit inländischem gebleichten
Baumwollengarn zur Herstellung von Läufern usw.
„ 379. Veränderungen in dem Stande und den Befugnissen der Zoll= und
Steuerstellen.
„ 381. Bestimmungen über die Viehseuchenstatistik und den Nachrichtendienst bei
Viehseuchen.
Druck: Weimarischer Derlag G.m. b. B. Iin Welmar.