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Regierungsblatt
für das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 21. Weimar. 24. Juni 1912.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequatur an den Japanischen General-
konsul Takematsu Okuda in Hamburg, Seite 561. — Ministerialbekanntmachung über die
Ernennung des Amtsrichters Weinberg in Geimar zum Enteignungskommissar für den Bau
der Drahtseilbahn Süßenborn- Deimar, Seite 561. — Ministerialbekanntmachung über die
Genehmigung einer von dem Oberkammerherrn Wirkl. Geh. Rat Georg Greiherrn von
Rotenhan auf Meuenhof a./W. errichteten Stiftung, Seite 562. — Ministerialbekanntmachung
über die Zuweisung des Ortes Bösleben zum Arztbezirk Ilmenau, Seite 563. — Ministerial-
bekanntmachung über die Erteilung des Exequatur an den Großbritannischen Gizekonful
K. M. A. E. Turner in Leipzig, Seite 563. — Ministerialbekanntmachung über die Wieder-
wahl des Landtagsabgeordneten Oberforstrats Dr. Huldreich Matthes in Eisenach, Seite 563.—
Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Ezxequatur an den zum Schwedischen
Konsul für die Kegierungsbezirke Merseburg und Erfurt der Provinz Sachsen und die
Thüringischen Staaten ernannten Bankier Dr. Hans Alexander Lehmann in Halle a. d. S.,
Seite 564. — Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Ezequatur an den Mieder-
ländischen Konsul Otto Deile in Weimar, Seite 564. — Ministerialbekanntmachung über die
Ausstellung und den almtausch von Quittungskarten, Seite 565. — Inhaltsverzeichnis aus
dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 582. «
(Nr. 59.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequatur an den Japanischen
Generalkonsul Takematsu Okuda in Hamburg.
Dem zum Kaiserlich Japanischen Generalkonsul für das Deutsche Reich mit dem
Amtssitz in Hamburg ernannten Herrn Takematsu Okuda ist namens des Reichs
das Exequatur erteilt worden.
Weimar, den 3. Juni 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Außern.
Paulssen.
(Nr. 60.) Ministerialbekanntmachung über die Ernennung des Amtsrichters Weinberg in
Weimar zum Enteignungskommissar für den Bau der Drahtseilbahn Süßen-
born—Weimar.
Mit Höchster Genehmigung ist dem Großherzoglichen Amtsrichter Weinberg in
Weimar das Amt des Enteignungskommissars für den Bau einer Drahtseilbahn
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