Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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Regierungsblatt 
für das 
Grohherzogtum Sachsen. 
Nummer 21. Weimar. 24. Juni 1912. 
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequatur an den Japanischen General- 
konsul Takematsu Okuda in Hamburg, Seite 561. — Ministerialbekanntmachung über die 
Ernennung des Amtsrichters Weinberg in Geimar zum Enteignungskommissar für den Bau 
der Drahtseilbahn Süßenborn- Deimar, Seite 561. — Ministerialbekanntmachung über die 
Genehmigung einer von dem Oberkammerherrn Wirkl. Geh. Rat Georg Greiherrn von 
Rotenhan auf Meuenhof a./W. errichteten Stiftung, Seite 562. — Ministerialbekanntmachung 
über die Zuweisung des Ortes Bösleben zum Arztbezirk Ilmenau, Seite 563. — Ministerial- 
bekanntmachung über die Erteilung des Exequatur an den Großbritannischen Gizekonful 
K. M. A. E. Turner in Leipzig, Seite 563. — Ministerialbekanntmachung über die Wieder- 
wahl des Landtagsabgeordneten Oberforstrats Dr. Huldreich Matthes in Eisenach, Seite 563.— 
Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Ezxequatur an den zum Schwedischen 
Konsul für die Kegierungsbezirke Merseburg und Erfurt der Provinz Sachsen und die 
Thüringischen Staaten ernannten Bankier Dr. Hans Alexander Lehmann in Halle a. d. S., 
Seite 564. — Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Ezequatur an den Mieder- 
ländischen Konsul Otto Deile in Weimar, Seite 564. — Ministerialbekanntmachung über die 
Ausstellung und den almtausch von Quittungskarten, Seite 565. — Inhaltsverzeichnis aus 
dem Zentralblatt für das Deutsche Reich, Seite 582. « 
  
  
(Nr. 59.) Ministerialbekanntmachung über die Erteilung des Exequatur an den Japanischen 
Generalkonsul Takematsu Okuda in Hamburg. 
Dem zum Kaiserlich Japanischen Generalkonsul für das Deutsche Reich mit dem 
Amtssitz in Hamburg ernannten Herrn Takematsu Okuda ist namens des Reichs 
das Exequatur erteilt worden. 
Weimar, den 3. Juni 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Außern. 
Paulssen. 
  
(Nr. 60.) Ministerialbekanntmachung über die Ernennung des Amtsrichters Weinberg in 
Weimar zum Enteignungskommissar für den Bau der Drahtseilbahn Süßen- 
born—Weimar. 
Mit Höchster Genehmigung ist dem Großherzoglichen Amtsrichter Weinberg in 
Weimar das Amt des Enteignungskommissars für den Bau einer Drahtseilbahn 
1912 78
	        
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