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Regierungsblatt
ür das
Grohherzogtum Sachsen.
Nummer 26. Weimar. 24. Juli 1912.
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungs-
gerichts zwischen dem Großherzogtum Sachsen, dem Herzogtum Sachsen-Altenburg und den
Fürstentümern Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg-RKudolstadt nebst Staatsvertrag,
Schlußprotokoll, Nachtrag und Ausführungsgesetz, Seite 605.
(Nr. 80.) Ministerialbekanntmachung über die Errichtung eines gemeinschaftlichen obersten
Verwaltungsgerichts zwischen dem Großherzogtum Sachsen, dem Herzogtum
Sachsen-Altenburg und den Fürstentümern Schwarzburg-Sondershausen und
Schwarzburg-Rudolstadt.
Nachsthend wird der zwischen dem Großherzogtum Sachsen, dem Herzogtum
Sachsen-Altenburg und den Fürstentümern Schwarzburg-Sondershausen und
Schwarzburg-Rudolstadt abgeschlossene Staatsvertrag, betreffend die Errichtung
eines gemeinschaftlichen obersten Verwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1910,
nebst Schlußprotokoll vom gleichen Tage mit dem Bemerken zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, daß die Ratifikation des Staatsvertrags durch die Landesherrn
aller vorgenannten Staaten geschehen ist. Dem Staatsvertrage sind laut des
nachstehend ebenfalls abgedruckten Nachtrages vom 1. April 1912 zum Schluß-
protokoll die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha mit der Maßgabe beigetreten,
daß sie sich spätestens vom 1. Juli 1913 ab an der Thüringischen Oberverwaltungs-
gerichtsgemeinschaft beteiligen.
Weimar, den 12. Juli 1912.
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium,
Departement des Innern.
Paulssen.
1912 86