Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

624 (Oberverwaltungsgericht.) 
Nachtrag 
zum Staatsvertrag vom 15. Dezember 1910. 
Nachdem die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha sich bereit erklärt haben, sich 
an das zu errichtende gemeinschaftliche oberste Verwaltungsgericht für das Großherzogtum 
Sachsen-Weimar, das Herzogtum Sachsen-Altenburg und die Fürstentümer Schwarz- 
burg-Sondershausen und Schwarzburg-Rudolstadt anzuschließen, haben zum Zweck 
der nötigen Verhandlungen und Vereinbarungen zu Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen: 
Höchstihren Geheimen Staatsrat Dr. jur. Arnold Paulssen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg: 
Höchstihren Geheimen Staatsrat Askan Freiherr von Hardenberg, 
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg: 
für das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen: 
Höchstihren Geheimen Regierungsrat Dr. jur. Albert Langbein, 
für das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt: 
Höchstihren Geheimen Staatsrat Dr. jur. Otto Koörbitz, 
Seine Königliche Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg und Gotha: 
Höchstihren Staatsrat Julius Wilharm. 
Die Bevollmächtigten haben heute folgenden 
Nachtrag zu dem Schlußprotokoll des Staatsvertrags zwischen dem Großherzogtum 
Sachsen-Weimar, dem Herzogtum Sachsen-Altenburg und den Fürstentümern 
Schwarzburg-Sondershausen und Schwarzburg = Rudolstadt d. d. Jena, den 
15. Dezember 1910 
vereinbart: 
Die Herzogtümer Sachsen-Coburg und Gotha treten dem Staatsvertrage 
nebst Schlußprotokoll vom 15. Dezember 1910 mit der Maßgabe bei, daß sie sich 
spätestens vom 1. Juli 1913 ab an der Thüringischen Oberverwaltungsgerichts- 
gemeinschaft beteiligen. 
Jena, den I. April 1912. 
gez. Dr. Arnold Paulssen. 
gez. Askan Freiherr von Hardenberg. 
gez. Julius Wilharm. 
gez. Dr. jur. Albert Langbein. 
gez. Dr. Otto Körbitz. 
 
	        
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