Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

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(Nr. 88.) Ministerialbekanntmachung über die Einziehung von Tetanus-Trockenserum. 
Tetanus-Trockenserum mit der Kontrollnummer 169 aus den Höchster Farb- 
werken ist wegen Unlöslichkeit zur Einziehung bestimmt worden. 
Weimar, den 22. Juli 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Für den Departementschef: 
Krause. 
  
(Nr. 89.) Nzaeeich aus dem Reichs-Gesetzblatt und dem Zentralblatt für das Deutsche 
Rei 
Das 45. Stück des Reichs--Gesetzblattes enthält unter: 
Nr. 4105. Gesetz, betreffend die Abänderung des Schutzgebietsgesetzes. Vom 
16. Juli 1912. 
„ 4106. Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern 
und Warenzeichen auf der Internationalen Ausstellung für Buchgewerbe 
und Graphik, Leipzig 1914. Vom 12. Juli 1912. 
„ 4107. Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation der revidierten Berner 
UÜbereinkunft zum Schutze von Werken der Literatur und Kunst vom 
13. November 1908 durch Großbritannien und Dänemark. Vom 
18. Juli 1912. 
Das Zentralblatt für das Deutsche Reich enthält in den Nummern 29 
bis 35: 
S. 545. Ermächtigungen zur Vornahme von Zivilstandshandlungen. 
„ 546. Abänderungen der Ausführungsbestimmungen A und D nebst Anlage a 
zum Schlachtvieh= und Fleischbeschaugesetze. 
„ 547. Abänderung des § 1 Ziffer 2 der Fleischbeschau-Zollordnung.
	        
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