Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

647 
Regierungsblatt 
  
  
  
für das 
Großherzogtum Bachsen. 
Nummer 31. Weimar. 20. August 1912. 
  
  
  
  
Inhalt: Ministerialbekanntmachung über den Staatsvertrag mit dem Herzogtum Sachsen Coburg und 
Gotha wegen Errichtung eines gemeinsamen Oberversicherungsamts nebst Schlußprotokoll 
vom 10. Februar 1912, Seite 647. 
  
(Nr. 91.) Ministerialbekanntmachung über den Staatsvertrag mit dem Herzogtum Sachsen 
Coburg und Gotha wegen Errichtung eines gemeinsamen Oberversicherungs- 
amts nebst Schlußprotokoll vom 10. Februar 1912. 
Nechstehend wird der Staatsvertrag zwischen dem Großherzogtum Sachsen und 
dem Herzogtum Sachsen Coburg und Gotha wegen Errichtung eines gemeinsamen 
Oberversicherungsamts vom 10. Februar 1912 nebst Schlußprotokoll vom gleichen 
Tage mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Ratifikation 
des Staatsvertrags erfolgt ist. 
Auf Grund einer nachträglichen Vereinbarung ist der Beginn der Tätigkeit 
des gemeinsamen Oberversicherungsamts (§ 14 des Staatsvertrags) bis zum 
1. Oktober 1912 hinausgeschoben worden. 
Weimar, den lb. August 1912. 
Großherzoglich Sächsisches Staatsministerium, 
Departement des Innern. 
Paulssen. 
  
1912 94
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.