Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen auf das Jahr 1912. (96)

703 
A. 
Verzeichnis 
der am 19 im Gemeindebezirke 
vorgefundenen 
a) Pferde, Esel, Maulesel, Maultiere und Fohlen, 
b) Ochsen, Bullen, Kühe, Rinder und Kälber, 
aufgenommen nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. März 1912. 
Daß dieses Verzeichnis 14 Tage in der Zeit orrnrnrnrn. 
bbiss. ds. Is. nach Maßgabe des Gesetzes vom 27. März 1912 
zur Einsicht der beteiligten Viehhalter öffentlich ausgelegen hat, und daß sowohl die bei dem 
unterzeichneten Gemeindevorstande angebrachten begründeten Berichtigungsanträge, als auch die 
von dem Großh. Bezirksdirektor auf eingebrachte Berufungen erteilten Entscheidungen überall 
berücksichtigt worden sind, wird hierdurch bescheinigt. 
am19 
Der Gemeindevorstand. 
(Giegel.) 
Bemerkung: 
Dieses Verzeichnis ist am Schlusse (unterhalb der Zusammenstellung) vom Gemeinde- 
vorstand unter Beifügung des Gemeindesiegels zu vollzieben.
	        
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